POL-OS: Osnabrück – Bilanz der Staatsanwaltschaft Osnabrück und der Polizei Osnabrück nach Drittligabegegnung VfL Osnabrück – Halleschen FC im November 2015

13.12.2016 – 11:00

Osnabrück (ots) - Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Osnabrück und der Polizei Osnabrück

Ein Jahr nach der Drittligabegegnung zwischen dem VfL Osnabrück und dem Halleschen FC am 06.11.2015 ziehen die Staatsanwaltschaft Osnabrück und die Polizei Osnabrück hinsichtlich der ersten Verfahrensausgänge Bilanz.

Während des Drittligaspiels bzw. im Anschluss an jenes Spiel war es auf Seiten der Gästefans zu mehreren, teils erheblichen Straftaten gekommen. Zunächst brannten mehrere Täter im Gästeblock eine Vielzahl von pyrotechnischen Erzeugnissen ab. Die insoweit eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden größtenteils aufgrund des jungen Alters der Beschuldigten zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Halle abgegeben. Beim Amtsgericht Osnabrück ist noch ein Verfahren gegen einen erwachsenen Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz anhängig.

Weiterhin kam es während des Spiels aus dem Gästeblock heraus zum Diebstahl einer im Heimbereich der Westtribüne aufgehängten Zaunfahne. Das Verfahren gegen die insoweit ermittelten Täter wurde ebenfalls zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Halle abgegeben. Eine erwachsene Person, die den Tätern bei der Bergung der Fahne geholfen hatte, wurde durch das Amtsgericht Osnabrück wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Schließlich attackierten verschiedene Gäste-Fans im Anschluss an das Spiel die eingesetzten Polizeibeamten teils verbal, teils körperlich. Drei der daraufhin eingeleiteten Verfahren wurden gegen Geldauflagen eingestellt; zudem verhängte das Amtsgericht gegen vier Angeklagte Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe.

Im Anschluss an das Spiel kam es darüber hinaus im Eingangsbereich des Gästeblocks, außerhalb des Stadions, zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern des Ordnungsdienstes und den Gästefans. Nach Auswertung von polizeilichen Videoaufnahmen konnte festgestellt werden, dass die Gewalt in erster Linie vom eingesetzten Ordnungsdienst ausgegangen war. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt 9 Verfahren gegen eingesetzte Ordnungskräfte eingeleitet. Zwei dieser Verfahren sind bereits durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Zwei weitere Verfahren wurden gegen die Zahlung von Geldauflagen eingestellt. In einem Fall sah das Amtsgericht die Tathandlungen des betreffenden Ordners als durch Nothilfe gerechtfertigt an und sprach den Betreffenden frei. Gegen einen Ordner ist eine Geldstrafe verhängt worden. Zudem verurteilte das Amtsgericht Osnabrück einen Ordner zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung; jenes Urteil ist indes noch nicht rechtskräftig, da Angeklagter und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben. Zwei weitere Strafverfahren sind derzeit noch bei Gericht anhängig.

Gegen den Leiter eines ostwestfälischen Sicherheitsdienstes wurde ein Verfahren wegen Strafvereitelung eingeleitet. Jenes Verfahren wurde durch das Amtsgericht gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt. Weiterhin erfolgten mehrere Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen die Leiter der beteiligten Unternehmen und Subunternehmen. Jene Verfahren wurden an die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden abgegeben. Verfahrensausgänge sind insoweit nicht bekannt.

Da es vereinzelt auch zu körperlichen Attacken seitens der Gästefans auf die Ordnungskräfte gekommen war, wurden auch diesbezüglich drei entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zwei dieser Verfahren sind durch Erhebung der öffentlichen Klage abgeschlossen worden; diese sind derzeit noch vor Gericht anhängig.

Schließlich wurden im Bereich der ehemaligen Gaststätte Hüggelmeyer Polizeibeamte durch eine größere Gruppe gewaltbereiter Osnabrücker Störer angegriffen. Ein Polizeibeamter erlitt hierbei durch einen Flaschenwurf eine offene Gesichtsverletzung, bei der auch ein Gesichtsnerv in Mitleidenschaft gezogen wurde. Den Beamten gelang es nur unter dem Einsatz von Pfefferspray und Diensthunden, die Angreifer zurückzudrängen und einen Durchbruch zu den auf dem Stadionvorplatz befindlichen Hallenser Fans zu verhindern. Anschließend zogen sich die Täter in eine nahegelegene Sportsbar zurück. Daraufhin wurden alle in dem Lokal befindlichen Personen festgehalten, um Identitätsfeststellungen vornehmen zu können. Die Maßnahmen dauerten bis in die frühen Morgenstunden des nächsten Tages an. Im Folgenden ging eine Vielzahl von Beschwerden und Strafanzeigen wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen die Einsatzleitung ein. Das daraufhin eingeleitete Verfahren gegen den Einsatzleiter der Polizei wurde mittlerweile jedoch eingestellt. Sowohl die Staatsanwaltschaft Osnabrück als auch die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg erachteten die durch die Einsatzleitung angeordneten Maßnahmen vor dem Hintergrund der Qualität der Ausgangstat und der Schwere der Folgen für gerechtfertigt.

Hinsichtlich der gewalttätigen Osnabrücker Störer sind die Verfahren inzwischen ebenfalls größtenteils abgeschlossen. Während drei Personen - unter anderem der Täter des Flaschenwurfs (s.o.) - aufgrund ihres Vorgehens gegen die Polizeibeamten zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, kam es zu der Verhängung von insgesamt sechs Geldstrafen und einer Arbeitsauflage nach dem Jugendrecht. Drei der genannten Urteile sind indes noch nicht rechtskräftig. Insgesamt acht Verfahren wurden mangels hinreichendem Tatnachweis eingestellt.

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