POL-KS: Kassel: Verkehrskontrollen im Stadtgebiet: Kriminalitätsbekämpfung und Steigerung der Verkehrssicherheit

15.12.2016 – 15:25
POL-KS: Kassel: Verkehrskontrollen im Stadtgebiet: Kriminalitätsbekämpfung und Steigerung der Verkehrssicherheit
Polizeibeamtin mit Anhaltekelle.

Kassel (ots) - Zur Kriminalitätsbekämpfung und Steigerung der Verkehrssicherheit waren Beamte der Kasseler Polizei am gestrigen Mittwochnachmittag bis in die Nacht im Kasseler Stadtgebiet eingesetzt. Mit Streifenwagen und Zivilfahrzeugen zogen sie Autofahrer sowohl bei stationären Kontrollstellen als auch während der Fahrt aus dem Verkehr. Dabei ertappten die Beamten drogenberauschte Fahrzeugführer, stellten Betäubungsmittel sowie ein verbotenes Springmesser sicher und stoppten Autos mit Mängeln. Auch führten sie bei Autofahrern Atemalkoholtest durch und prüften sie auf ihre Fahrtauglichkeit.

Gegen kurz vor 20 Uhr fuhr ein 31 Jahre alter Autofahrer aus Söhrewald mit seinem Wagen in die Kontrollstelle an der Holländischen Straße 41. Beamte des Polizeireviers Nord hatten sofort den Verdacht, dass der Fahrer Betäubungsmittel konsumiert hatte. Ein Drogenschnelltest erhärtete den Verdacht. Der Autofahrer musste die Beamten aufs Revier begleiten, wo ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Noch an der Kontrollstelle, die Beamten kündigten eine Fahrzeug- und Personendurchsuchung an, händigte der 31-Jährige ein Tütchen mit 6 Gramm Marihuana aus. Er muss sich nun wegen der drogenberauschten Fahrt und dem Besitz von Betäubungsmittel verantworten.

Ebenfalls wegen Fahrens unter Drogeneinflusses und zusätzlich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz muss sich ein 22-Jähriger aus Lohfelden verantworten. Er war mit seinem Auto auf der Ochshäuser Straße unterwegs, als Beamte des Polizeireviers Ost hinterherfuhren und ihn anhielten. Auch er zeigte bei der Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit eindeutige Anzeichen für einen Drogenkonsum. Auch er musste zum Aderlass mit auf die Dienststelle der Beamten. Da sie in seiner Tasche ein Springmesser fanden, und das Mitführen dieser Stichwaffe verboten ist, legten die Beamten eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz vor.

Bei vielen anderen Kontrollen wiesen angehaltene Autos Mängel auf. In den meisten dieser Fälle war die Beleuchtungseinrichtung der jeweiligen Autos defekt. Die Fahrzeugführer wurden aufgefordert, die Mängel zu beheben und später einen Nachweis zu erbringen. Verwarngelder wurden dabei nicht erhoben, es blieb in allen Fällen bei mündlichen Verwarnungen.

Torsten Werner Polizeihauptkommissar

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