Düsseldorf (ots) - Düsseldorf - Am Samstag (17. Dezember), um 16.30 Uhr, wurden dem 25-jährigen Krefelder zwei Haftbefehle eröffnet. Zuvor konnte er bei einer Zugfahrt keinen gültigen Fahrausweis vorweisen. Zur Feststellung seiner Identität wurde die Bundespolizei hinzugerufen. Diese nahmen den Mann fest.
Gegen 16.30 Uhr stieg der 25-jährige in Duisburg Buchholz in die S1, in Richtung Düsseldorf. Da er dem Prüfdienst der DB AG keinen Fahrausweis vorlegen konnte, wurde die Bundespolizei hinzugezogen. Nachdem die Bundespolizisten seine Identität klären konnten, nahmen sie den Mann fest.
Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, sowie ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Düsseldorf vor. Der Verurteilte wurde wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen gesucht. Durch das Begleichen einer Geldsumme von 1.063,50 Euro hätte er zwar den Haftbefehl abwenden können, aber wegen des Untersuchungshaftbefehles war seine Festnahme unabdingbar. Er wurde der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf zugeführt.
Wegen des fehlenden Fahrausweises erwartet ihn ein zusätzliches Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen.
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