Rüsselsheim (ots) - Ein 22 Jahre alter Autofahrer, der am späten Mittwochabend (21.12.) gegen 22.45 Uhr "Im Hasengrund" unterwegs war, wurde während der Fahrt durch einen grünen Laserpointer geblendet. Er wendete daraufhin sein Fahrzeug, um zu nachzusehen, woher der Laserstrahl kam und wurde nun abermals geblendet. Die hinzugezogenen Polizeibeamten konnten anschließend die betreffende Wohnung rasch lokalisieren und stellten bei einem 12-jährigen Jungen den verwendeten Laserpointer sicher. Er wollte nur mal testen, "wie weit der Laser kommt", sagte er gegenüber den Ordnungshütern. Die ermitteln nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang: Die Zweckentfremdung von Laserpointern und mobilen Laserstrahlquellen zur absichtlichen Blendung stellt eine Gefahr dar! Je nach Stärke können die Strahlen die Netzhaut kurzfristig oder bleibend schädigen. Bei absichtlicher Blendung zieht dies entsprechende strafrechtliche Folgen nach sich. In jedem Fall aber haften die "Blender" für die Folgen, beispielsweise bei einem durch die Blendung verursachten Verkehrsunfall.
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