Herford, Bünde, Hiddenhausen, Enger, Spenge, Kirchlengern, Vlotho, Rödinghausen, Löhne (ots) - (hay) Am Dienstag (13. Dezember, gegen 21:20 Uhr) befuhr ein 52-Jähriger aus Herford mit seinem Toyota die Bahnhofstraße in Richtung Schillerstraße in Herford. Vermutlich aufgrund der Alkoholisierung und den damit verbundenen Ausfallerscheinungen fuhr er auf einen vorausfahrenden Daimler auf. Der Unfallverursacher flüchtete nach dem Zusammenstoß von der Unfallstelle, konnte aber durch polizeiliche Ermittlungen festgestellt werden. Eine Blutprobe wurde angeordnet und entnommen. Ergebnis dieser Trunkenheitsfahrt: Die 25-jährige Fahrzeugführerin aus Herford und ihre 23-jährige Beifahrerin wurden leicht verletzt und mussten in Krankenhäusern behandelt werden. Es entstand zudem ein Sachschaden von circa 600 Euro.
Weihnachtsfeiern im Betrieb oder dem Verein, Familienzusammenkünfte und Partys zum Jahreswechsel. Freudige Ereignisse, bei denen vielfach Alkohol getrunken wird. Unverantwortlich wird es nur dann, wenn nach dem übersteigerten Verzehr von Alkohol noch ein Fahrzeug bewegt wird. Dieses gilt natürlich auch für den Konsum von Drogen, wobei hier schon der Besitz in der Regel eine Straftat beinhaltet.
Die Polizei im Kreis Herford verstärkt die Kontrollen der Verkehrsteilnehmer an den kommenden Feiertagen und Silvester. "Bereits geringe Mengen Alkohol oder Drogen im Blut erhöhen das Unfallrisiko um ein Vielfaches. Wer sich unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch seine Mitmenschen", erklärt der Leiter der Direktion Verkehr, Erster-Polizeihauptkommissar Albert Meier.
Wird ein Fahrzeugführer unter Alkoholeinwirkung erwischt, kann dies neben der Geldstrafe zum Verlust des Führerscheins führen. So geschehen bei einem 52-jährigen Fahrer aus Melle, der am Dienstag, gegen 20:20 Uhr, mit seinem Opel auf der Ravensberger Straße in Spenge in eine gezielte Polizeikontrolle geriet. Bei der Überprüfung seiner Person stellten die Beamten Alkoholgeruch bei dem Fahrer fest, sodass eine Blutprobe angeordnet wurde. Neben der zu erwartenden Strafe wurde der Führerschein sichergestellt.
Beachten Sie, dass es auch für nicht motorisierte Fahrradfahrer Promillegrenzen gelten. Benutzt jemand ein Fahrrad, obwohl er eine höhere Blutalkoholkonzentration als 1,6 Promille hat, droht der Verlust des Pkw-Führerscheins. Unterschätzen Sie nicht den Restalkohol. Geben Sie Ihrem Körper die Chance den Alkohol im Blut abzubauen, bevor Sie sich ans Steuer setzen.
Die Polizei des Kreises Herford wünscht allen Verkehrsteilnehmern ein Frohes Fest und ein sicheres und gesundes 2017.
Kreispolizeibehörde Herford
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(hay) Steven Haydon
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