Lübeck (ots) - Am späten Dienstagabend (27.12.2016) fand in einer Wohnung in der Straße Hudekamp eine Feierlichkeit mit erheblichem Alkoholkonsum statt, in deren Verlauf ein Teilnehmer nach erlittenem Krampfanfall in eine Klinik gebracht werden sollte.
Nach Untersuchung des 27-jährigen Lübeckers durch die Besatzung eines Rettungswagens wurde entschieden, dass dieser zur ärztlichen Beobachtung in eine Klinik gebracht werden sollte. Zur Unterstützung dieser Maßnahme wurden zwei Funkwagenbesatzungen der Polizei zum Einsatzort entsandt. Der 27-jährige war erheblich alkoholisiert (ein Atemalkoholtest ergab um 22.55 Uhr einen vorläufigen Wert von 2,58 Promille) und zeigte sich wenig kooperativ. Zudem befanden die Einsatzkräfte sich unvermittelt mitten in einem Familienstreit, der durch die Beamten zunächst vorrangig geschlichtet werden musste. Der Transport des 27-jährigen in eine Lübecker Klinik wurde im Anschluss polizeilich begleitet.
Bei der Feststellung der Personalien der übrigen Teilnehmer des Trinkgelages stellte sich heraus, dass gegen eine weibliche Person ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Lübeck vorlag. Da die 39-jährige Lübeckerin den zur Abwendung einer 60-tägigen Freiheitsstrafe zu entrichtenden Geldbetrag nicht aufbringen konnte, wurde sie durch die Besatzung eines weiteren Funkwagens der JVA Lübeck zugeführt.
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