POL-OL: +++ Haftbefehl nach vermeintlichem Raub zum Nachteil der Exfreundin +++

28.12.2016 – 11:26

Oldenburg (ots) - Gegen einen 38-jährigen Oldenburger wurde in der vergangenen Woche nach einer vermeintlichen Raubtat zum Nachteil seiner Exfreundin Haftbefehl erlassen.

Das in Oldenburg lebende Paar hatte sich Anfang des Jahres 2016 getrennt. In der Folgezeit soll es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Tatverdächtigen und seiner 31-jährigen Exfreundin gekommen sein. Am vergangenen Donnerstag, 22.12.2016, kam es gegen 21.40 Uhr in der Franz-Marc-Straße schließlich zu folgendem Vorfall: Die 31-Jährige war nach eigenen Angaben mit dem Fahrrad auf der Franz-Marc-Straße unterwegs, als sie plötzlich von dem Auto ihres Exfreundes überholt worden sei. Der Tatverdächtige habe der Geschädigten den Weg abgeschnitten und sie derart ausgebremst, dass sie vom Fahrrad stürzte. Der Tatverdächtige sei daraufhin ausgestiegen und habe ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dann habe er ihren Rucksack an sich genommen und sich mit dem Auto entfernt. Die Frau erlitt bei dem Überfall einen Nasenbeinbruch und bat einen Passanten um Hilfe, der schließlich die Polizei benachrichtigte.

Die Beamten konnten den mutmaßlichen Täter kurz darauf in der Wohnung eines Bekannten antreffen und vorläufig festnehmen. Den als entwendet gemeldeten Rucksack hatte er noch bei sich.

Noch am 23.12.2016 erließ eine Richterin des Amtsgerichts Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg einen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen. Seitdem befindet sich dieser in Untersuchungshaft.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland
Pressestelle
Stephan Klatte
Telefon: 0441 790 4004
E-Mail: pressestelle@pi-ol.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_olden
burg_stadt_ammerland