Rotenburg (ots) - Richtiger Umgang mit Feuwerkskörpern und Böllern: Polizei warnt besonders vor gefährlichen Experimenten
LK Rotenburg. Einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr wünscht die Polizei allen Menschen im Landkreis Rotenburg und natürlich darüber hinaus. Damit es aber auch dazu kommt, bitten die Ordnungshüter - wie zu jedem Jahreswechsel - beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern um besondere Vorsicht.
Jedes Jahr gibt es zu Silvester zahlreiche Brände und Schwerverletzte durch den unsachgemäßen Umgang. Deshalb rät die Polizei unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Raketen und Knallern zu beachten. "Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen und dürfen nur im Freien abgebrannt werden. Geknallt werden darf lediglich am Silvester- und am Neujahrstag, jedoch nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen", appelliert Polizeisprecher Heiner van der Werp. Böller und Raketen dürfen niemals auf Personen oder in Fenster geworfen werden. Zur eigenen Sicherheit sollten die Haustüren und Fenster in der Silvesternacht geschlossen bleiben.
Flaschen oder andere Gegenstände, die als Startrampen für Raketen genutzt werden, sollten sicher stehen, damit sie nicht unvermittelt umfallen und die zündende Rakete waagerecht davon schießt. Blindgänger darf man auf keinen Fall nochmals entzünden - sie werden besser mit Wasser übergossen und unschädlich gemacht.
Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel (Kleinfeuerwerk der Klasse II) nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten stehen.
"Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst oder verändern Sie auf keinen Fall die im Handel erhältlichen Artikel. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren," so van der Werp weiter. Insbesondere warnen die Ordnungshüter vor den Gefahren von selbst gebastelten Abschussgeräten, die mit Selbstlaboraten gezündet werden. In den vergangenen Jahren ist es hierbei immer wieder zu schweren Unfällen gekommen, bei denen Personen lebensgefährlich verletzt wurden oder Brände entstanden sind.
Das Abfeuern von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auf öffentlichen Straßen und Plätzen war und ist, auch über Silvester untersagt. Benutzt man eine solche Waffe in der Öffentlichkeit, auch wenn man im Besitz des "Kleinen Waffenscheines" ist, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird - gleichzeitig kann die Waffe eingezogen werden. Wenn eine solche Waffe gar auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgefeuert wird, ohne dass der Besitzer den "Kleinen Waffenschein" hat, stellt das unverantwortliche Verhalten sogar eine Straftat dar, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren Haft) geahndet werden kann. Auch dann ist die Waffe weg. "Schreckschusswaffen können tödliche Verletzungen hervorrufen. Solche Pistolen oder Revolver sind kein cooles Spielzeug, sondern gefährliche Waffen," stellt der Polizeisprecher klar.
Weitere Tipps und Regeln beim Abbrennen von Feuerwerk:
Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen! (Klasse BAM-PI: Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig verwendet werden. - Klasse BAM-PII:
Feuerwerkskörper dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden).
Finger weg von Billigimporten! Niemals selbst gebastelte Böller benutzen!
Alkoholisierte Personen von Feuerwerkskörpern fernhalten!
Niemals mit Feuerwerkskörpern auf Menschen oder Tiere zielen!
Raketen und Knaller nur im Freien und niemals aus der Hand zünden!
Feuerwerkskörper nicht bündeln, keine Zündschnüre verkürzen!
Raketen nur senkrecht aus sicheren Behältern abfeuern, etwa einer leeren Flasche im Getränkekasten!
Blindgänger nicht aufheben und nie versuchen, sie nochmals zu zünden!
Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Heiner van der Werp
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