Mettmann (ots) - Beinahe täglich finden ein oder mehrere Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir seit dem 02. Februar 2015 ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten (analog zu unseren Berichterstattungen i.S. Einbrüche). Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
Am Dienstagmorgen des 03.01.2017, in der Zeit zwischen 08.45 Uhr und 09.00 Uhr, parkte ein weißer PKW Peugeot 508 auf einem Parkplatz an der Kamper Straße im Velberter Ortsteil Langenberg gegenüber des Hauses Nr. 30. In dieser nur kurzen Abwesenheitszeit des Peugeot-Fahrers wurde sein Fahrzeug von einem unbekannten anderen Fahrzeug angefahren und beschädigt. Obwohl dabei allein am linken vorderen Kotflügel des Peugeot ein geschätzter Karosserie- und Lackschaden von ca. 400,- Euro entstand, entfernte sich der unbekannte Verursacher vom Unfallort ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Velbert, Telefon 02051 / 946-6110, jederzeit entgegen.
Zu nicht genau bekannter Stunde, in der Zeit vom Sonntagnachmittag des 01.01., 16.00 Uhr, bis zum Dienstagmorgen des 03.01.2017, 09.00 Uhr, wurde am Dürerweg in Hilden ein Gartenzaun angefahren und dabei nicht unerheblich beschädigt. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme konnten mehrere Bruchstücke aus schwarzem Kunststoff aufgefunden und sichergestellt werden, die vom Verursacherfahrzeug stammen, welches beim Rangieren in der Sackgasse gegen den Gartenzaun des Hauses Nr. 4c gelenkt und dabei offensichtlich auch selber beschädigt wurde. Dennoch entfernte sich der unbekannte Unfallfahrer mit seinem Fahrzeug unerlaubt vom Unfallort ohne eine Schadensregulierung zu veranlassen. Allein der Sachschaden am Gartenzaun des Hauses wird auf mindestens 700,- Euro geschätzt.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann