Aachen (ots) - Die Bundespolizei hat einen 36-Jährigen Häftling, der von einem Freigang nicht zurückgekehrt war, am Hauptbahnhof in Aachen festgenommen. Der Betroffene fiel durch einen Diebstahl in einer Filiale einer bekannten Drogeriekette auf. Als ihn die Beamten der Bundespolizei im Rahmen der Anzeigenaufnahme eingehender überprüften, stellten sie fest, dass er zur Fahndung ausgeschrieben war. Nach seiner Festnahme wurde er in die Justizvollzugsanstalt in Aachen eingeliefert.
In Aachen-Brand wurde eine 46-Jährige festgenommen. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft Essen wegen gemeinschaftlichen Diebstahls gesucht. Da der Haftbefehl zur Strafvollstreckung mit Geldstrafe ausgeschrieben war, konnte die Betreffende durch Zahlung einer Geldstrafe die drohende Freiheitstrafe abwenden. Eine weitere Frau wurde in einem grenzüberschreitenden Fernreisebus aus Belgien festgenommen. Sie wurde mit Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Nürnberg wegen einer Sachbeschädigung gesucht. Durch Zahlung von 955,- Euro konnte auch sie den Haftbefehl, der zur Strafvollstreckung ausgeschrieben war, abwenden.
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