A 8 / Schwarzbach (ots) - Die Bundespolizei hat am Mittwoch (11. Januar) bei Grenzkontrollen auf der A 8 mehrere Personen festgenommen. Es handelt sich um Männer aus Bosnien, Ungarn, Montenegro und Rumänien.
Auf Höhe Schwarzbach überprüften Bundespolizisten die Personalien eines rumänischen Autofahrers. Wie sich herausstellte, wurde der 40-jährige Fahrer von der Nürnberger Staatsanwaltschaft gesucht. Wegen Diebstahls war der Rumäne zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro inklusive Verfahrenskosten verurteilt worden. Da er seine Justizschulden bei der Bundespolizei nicht begleichen konnte, musste er ersatzweise einen 25-tägigen Gefängnisaufenthalt antreten.
Für 24 Tage muss ein Ungar hinter Gitter. Laut Polizeicomputer war der 34-Jährige bislang eine Geldstrafe in Höhe von rund 700 Euro schuldig geblieben. Hierzu war er vom Amtsgericht Augsburg vor über sieben Jahren wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden. Mangels finanzieller Möglichkeiten muss er nun die festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Besser erging es stattdessen einem montenegrinischen Staatsangehörigen. Wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz war er Ende des vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 26-Jährige konnte den Betrag direkt vor Ort bezahlen und durfte seine Reise fortsetzen.
Ebenfalls auf der A 8 kontrollierten die Beamten die Insassen eines Fernbusses. Ein bosnischer Reisender konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Wie die Beamten jedoch herausfanden, suchte die Münchner Staatsanwaltschaft nach dem 35-Jährigen. Gegen den Mann lag ein Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor. Ein Gericht hatte eine Strafe in Höhe von rund 1.300 Euro inklusive Kosten ausgesprochen. Außerdem war gegen den Bosnier ein befristetes Wiedereinreiseverbot verhängt worden. Da er nun vor Ablauf der Frist versuchte hat, nach Deutschland einzureisen, wurde er auf Entscheidung des zuständigen Richters hin in Haft genommen. Ob er vor seinem Verfahren wegen unerlaubter Einreise seine Geldstrafe begleichen kann oder ersatzweise zwei Monate ins Gefängnis muss, bleibt abzuwarten.
Yvonne Oppermann
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