BPOLI LUD: Name des überführten Ladendiebes stand bereits auf der Fahndungsliste

Görlitz (ots) - Gestern Mittag informierte die Görlitzer Polizei darüber, dass ein Unbekannter einen Ladendiebstahl zum Nachteil eines Bekleidungsgeschäftes am Postplatz in der Neißestadt begangen hatte. Aufgrund der vorliegenden Beschreibung des Täters konnte eine Streife der Bundespolizei den Verdächtigen noch in Tatortnähe ergreifen. Letztlich überführte der Hinweis eines Mitarbeiters des angegriffenen Geschäftes den polnischen Mann (21) als Ladendieb. Demnach war der 21-Jährige beobachtet worden, als er eine Jacke mitgehen ließ. Die betreffende Jacke wurde sichergestellt, der Diebstahl angezeigt.

Damit war es für den Zgorzelecer aber nicht getan. Weil sein Name auf der Fahndungsliste stand, führte ihn der Weg noch einmal quer über den Postplatz zur Justizvollzugsanstalt. Eine Überprüfung seiner Personalien hatte schließlich ergeben, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz im Dezember 2015 einen Haftbefehl ausgestellt hatte. Grund für diesen Haftbefehl war eine Verurteilung des Amtsgerichts Görlitz wegen besonders schweren Falls des Diebstahls...

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