Wolfenbüttel (ots) - Wolfenbüttel: zu betrunken um unfallfrei einzuparken
Am 14.01.2017, kurz nach 18.00 Uhr, bat ein Wolfenbütteler um Unfallaufnahme durch die Polizei. Am Unfallort berichtete der 33jährige den eingesetzten Polizeibeamten, er habe seinen Wagen auf dem Parkstreifen in der Bunzlauer Straße geparkt, sei aber noch in seinem Pkw sitzen geblieben. Kurze Zeit später habe eine Autofahrerin ebenfalls auf dem Parkstreifen hinter seinem Auto parken wollen, es aber trotz der etwa zehn Meter langen Parklücke geschafft, gegen seinen Pkw zu fahren. Bei der Befragung der 47jährigen Autofahrerin, wie es zum Unfall habe kommen können, fielen den Beamten neben dem Alkoholgeruch in der Atemluft auch deutliche Koordinierungs- und Sprachschwierigkeiten bei der Wolfenbüttelerin auf. Da der freiwillige Atemalkoholtest einen Wert in Höhe von 2,31 Promille ergab, wurde eine Blutprobe entnommen, der Führerschein beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt. Die Wolfenbüttelerin aber hielt die Maßnahmen der Polizei für überzogen und zeigte keinerlei Einsicht, so dass vorsorglich auch noch der Fahrzeugschlüssel sichergestellt wurde.
Wolfenbüttel: Geschwindigkeitskontrolle entlarvt alkoholisierte Autofahrerin
Am 14.01.2017, gegen 23.00 Uhr, fiel Polizisten bei einer Geschwindigkeitskontrolle im Bereich Neuer Weg eine Autofahrerin auf, weil sie mit ihrem Wagen zu schnell unterwegs war. Wie sie später einräumte, hatte sie die deutlichen Anhaltezeichen des Polizeibeamten sehr wohl bemerkt, bog aber aus Angst vor der Kontrolle noch schnell nach rechts in die Straße Waldweg ab. Die Beamten eilten hinter dem Pkw her, fanden ihn jedoch nur leer, halb auf dem Gehweg geparkt auf. Allerdings kehrte die 35jährige Autofahrerin, die die Beamten noch hatten weglaufen sehen, sogleich reumütig zu ihrem Auto zurück und gab sofort zu, dass sie während des zurückliegenden Abends Sekt und Bier getrunken habe. Bei einem Atemalkoholtest pustete die Frau 1,33 Promille, so dass wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auch dieser Wolfenbüttelerin eine Blutprobe entnommen, der Führerschein sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt wurde.
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