Erfurt (ots) - Bundespolizisten kontrollierten gestern gegen 21.20 Uhr einen 33-jährigen Deutschen im Erfurter Hauptbahnhof. Nach gefährlichen Gegenständen befragt gab dieser an, eine Schusswaffe dabei zu haben. Die Beamten durchsuchten daraufhin den Mann, eine Schusswaffe fanden sie nicht. Dafür hatte der 33-Jährige eine scharfe Patrone erlaubnispflichtiger Leuchtmunition bei sich, nur keine Erlaubnis zum Führen dieser. Als die Beamten die Identität des Mannes überprüften, stellten sie zudem fest, dass dieser zur Festnahme ausgeschrieben war. Den Untersuchungshaftbefehl hatte die Erfurter Staatsanwaltschaft erlassen, weil der 33-Jährige nicht zu einer gegen ihn angesetzten Hauptverhandlung erschienen war. Dabei sollte wegen Diebstahls gegen ihn verhandelt werden. Der Mann wird heute dem Haftrichter vorgeführt. Wegen der mitgeführten Leuchtmunition bekam er noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
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Bundespolizeiinspektion Erfurt
Michael Oettel
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