BPOL NRW – STA: Vorgetäuschter Drogenhandel führt zur Körperverletzung

Mönchengladbach (ots) - Am Mönchengladbacher Hauptbahnhof wurde gestern Mittag (18. Januar), um 13.15 Uhr, einem 29-Jährigen mit marokkanischer Herkunft von einem 25-jährigen guineischen Staatsangehörigen Heroin angeboten. Als er den Kauf ablehnte, schlug der Guineaer ihm mit der Faust in sein Gesicht. Die Bundespolizei konnte Schlimmeres verhindern. Betäubungsmittel wurden bei keinem der Männer gefunden.

In einem Schnellrestaurant, in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof, wurden mehrere Passanten auf eine Streitigkeit aufmerksam und alarmierten umgehend das Bundespolizeirevier in Mönchengladbach. Als die Beamten eintrafen mussten sie die Männer trennen, da der Guineaer fortwährend auf den marokkanischen Mann einschlug.

Der marokkanische Staatsangehörige berichtete den eingesetzten Beamten, dass er von dem Guineaer gefragt wurde, ob er Heroin kaufen möchte. Als er das Angebot ablehnte, schlug er ihm mit der Faust in das Gesicht. Als er versuchte zu fliehen, sei ihm der Mann mit guineischer Staatsangehörigkeit gefolgt und habe nicht mehr von ihm abgelassen.

Der aggressive Mann wie auch der Geschädigte wurden zum Bundespolizeirevier gebracht. Auf dem Weg dorthin bespuckte er die Beamten und ließ sich nicht beruhigen. Beide Personen wurden nach Betäubungsmitteln durchsucht. Jedoch konnten keine aufgefunden werden.

Nach Bekanntgabe des eingeleiteten Verfahrens wegen der Körperverletzung und der Beleidigung hätte der Guineaer die Wache verlassen können. Da er allerdings weiterhin versuchte auf den Marokkaner einzuwirken, ordnete ein Bereitschaftsrichter zur Unterbindung eine Ingewahrsamnahme an. Kurze Zeit später konnte auch der Guineaer die Diensträume verlassen.

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