Neue und unbekannte Verkehrsregeln

Neue und unbekannte Verkehrsregeln Das Polizeipräsidium München bietet eine Vielzahl von Internetseiten zu Neuerungen im Verkehrsrecht.
Diese werden im Folgenden in einer Zusammenschau dargestellt.
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Neue Ampel-Regelung für Fahrradfahrer Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. Die bisherige Regelung, dass sich Radfahrer an den Ampeln für Fußgängern orientieren ist zum 31.12.2016 entfallen.
Änderungen der StVO Diese beinhaltet im Wesentlichen - das Recht zur Begleitung von Kindern mit Fahrrädern auf Gehwegen, - eine Vereinfachung zur Bildung von Rettungsgassen, - leichtere Anordnung von Tempo 30 z.B. vor Schulen, Kindergärten, Senioreneinrichtungen oder Krankenhäusern, - leichtere Anordnungen zur Förderung der Elektromobilität und Luftreinhaltung.
"Winterreifenpflicht" in der Straßenverkehrsordnung Eine "Winterreifenpflicht" im eigentlichen Sinne besteht nach der Straßenverkehrsordnung nicht. Vielmehr darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit "Winterreifen" gefahren werden.
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen Der Bundestag hat am 24.05.2007 beschlossen einen neuen § 24c in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) einzufügen, dieser tritt am 1. August 2007 in Kraft.
Tunnelsicherheit Änderungen der Straßenverkehrsordnung zum 1. April 2006. In der Dreiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung werden zwei neue Verkehrszeichen zur Tunnelsicherheit eingeführt. Diese schreiben ein bestimmtes Verhalten vor.
Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen - neue Regeln ab Januar 2007 und April 2008 Am 16.05.2006 trat die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Mit der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2006 treten zum 01.01.2007 und 08.04.2008 erneut Änderungen in Kraft.
Beifahrer-Airbags - Gefahr für Kleinkinder! Airbags können zu einer großen Gefahr für mitfahrende Kleinkinder werden, wenn das Fahrzeug damit auch für den Beifahrersitz ausgerüstet ist und eine Rückhalteeinrichtung für Kleinkinder (Kindersitz) auf dem Beifahrersitz entgegen der Fahrtrichtung, also mit Blickrichtung des Kindes nach hinten, montiert ist.