Landkreis Konstanz

Konstanz (ots) - Singen

Körperverletzung in einer Diskothek

Aus nichtigem Anlass kam es am Samstag kurz nach 01.30 Uhr in einer Diskothek in der Otto-Hahn-Straße zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einer 20-jährigen Frau und einem 25-jährigen Mann. Die Situation eskalierte und die Frau verletzte den Mann mit einer brennenden Zigarettean der linken Wange. Der 25-Jährige erlitt dadurch eine sichtbare Brandwunde. Die anwesenden Türsteher griffen in das Tatgeschehen ein und konnten die unter Alkoholeinfluss stehenden Streithähne trennen.

Singen

Jugendliche bedrängen Fahrzeugführer

Ein 44-Jähriger Pkw-Fahrer lenkte am Freitag kurz nach 22.00 Uhr seinen Pkw in der Steißlinger Straße in Fahrtrichtung Langenrain. Kurz nach dem dortigen Lebensmittelmarkt liefen drei Personen vor ihm auf der Fahrbahn. Das 15-jährige Mädchen sowie ihre 17- und 18-Jahre alten Begleiter verhielten sich so, dass er nicht an ihnen vorbeifahren konnte. Schließlich hielten sie den Pkw an und der 18-Jährige öffnete die Fahrertür. Währenddessen hielt er ein Messer in der Hand. Der Pkw-Fahrer fühlte sich bedroht, weshalb er ein Pfefferspray, welches er zum Selbstschutz in seinem Pkw mitführte, einsetzte. Die 15-Jährige erlitt dadurch eine Reizung der Bindehäute. Noch bevor die Situation eskalierte, erschien die zwischenzeitlich verständigte Polizei vor Ort. In der Nähe des Kontrollortes konnten zwei Messer aufgefunden werden, die den beiden 17- bzw. 18-Jährigen zugeordnet werden konnten. Die beiden Messer und das Pfefferspray wurden sichergestellt. Weitere Ermittlungen folgen.

Konstanz

Randalierende Jugendliche

Zwei 17 Jahre alte Flüchtlinge randalierten am Freitag kurz vor 20.00 Uhr in ihrer Unterkunft im Tobelweg. Die beiden Jugendlichen waren alkoholisiert und mit ihrer derzeitigen persönlichen Situation unzufrieden. Außerdem gingen sie drohend auf die im Kinderheim beschäftigen Personen los. Die Lage eskalierte und die Betreuer mussten sich in ihre Büro's zurückziehen und die Türen hinter sich abschließen. Während einer der Jugendlichen in der Folge beruhigt werden konnte, befand sich der andere in einem psychischen Ausnahmezustand. Es konnte nur mit ärztlicher Hilfe auf ihn eingewirkt werden. Er wurde schließlich in eine Spezialklinik eingewiesen. Die Höhe des durch das Verhalten der beiden Jugendlichen entstandenen Sachschadens ist noch nicht bekannt. Verletzt wurde niemand.

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