Pressemeldungen aus dem Bodenseekreis

Bodenseekreis (ots) - Friedrichshafen

Offenbar den Alkohol nicht vertragen hat ein 20-jähriger Mann, welcher am frühen Sonntagmorgen in einer Diskothek in der Anton-Sommer-Straße in Friedrichshafen zunächst durch provokantes Verhalten gegenüber anderen Gästen negativ auffiel. Er wurde daraufhin von einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes des Hauses verwiesen und vor das Gebäude begleitet. Hier schlug der 20-Jährige dem Angestellten unvermittelt ins Gesicht und verletzte ihn hierdurch leicht, konnte jedoch von diesem noch zu Boden gebracht und bis zum Eintreffen der verständigten Polizei dort fixiert werden. Nachdem der Betrunkene von den Beamten in Gewahrsam genommen und mittels Streifenwagen zum Polizeirevier verbracht wurde, übergab er sich sowohl in den Streifenwagen als auch im Vorraum des Polizeireviers mehrfach. Der Mann wurde schließlich in die Obhut eines Familienangehörigen übergeben, eine Strafanzeige ist die Folge seiner Entgleisungen.

Meersburg

Großes Glück hatten mehrere Pkw-Lenker am Samstagabend gegen 19 Uhr auf der B 31 bei Meersburg. Nur deren Aufmerksamkeit dürfte es zu verdanken sein, dass keine schwereren Unfallfolgen zu beklagen waren. Eine 74-jährige Pkw-Lenkerin wollte von Meersburg auf die B 31 in Richtung Friedrichshafen gelangen, verpasste aber offenbar die richtige Auffahrt und fuhr zunächst auf den Zubringer in Richtung Uhldingen-Mühlhofen. Dort ignorierte sie das Durchfahrtsverbot und fuhr schließlich verbotswidrig entgegen der Fahrtrichtung auf die falsche Seite der B 31 auf. Auf dem vierspurigen Teilstück zwischen der Auffahrt und dem Zubringer Stetten kamen ihr mehrere Fahrzeuge entgegen, welche die Gefahr erkannten und rechtzeitig ausweichen konnten, um eine Kollision zu vermeiden. Ein 29-jähriger Autofahrer geriet durch sein Ausweichmanöver ins Schleudern und kollidierte mit einer Leitplanke. Er blieb glücklicherweise unverletzt, es entstand jedoch ein Gesamtsachschaden von ca. 15.000 Euro. Nachdem Zeugen das Kennzeichen der Falschfahrerin abgelesen hatten, konnte diese von der Polizei ermittelt werden. Sie wird sich nun für ihr Verhalten strafrechtlich zu verantworten haben.

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