Gildehaus – Zehn Lkw stillgelegt

Gildehaus (ots) - Am Sonntag kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei und der Schwerlastgruppe in einer Schwerpunktaktion die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und für Lkw-Gespanne sogar unabhängig vom Gesamtgewicht. Das Gesetz lässt in der Regel Befreiungen nur für den kombinierten Verkehr Schiene-Straße bzw. Hafen-Straße und für den Transport von frischem Obst, Gemüse, Milch und Fleisch zu. In allen anderen Fällen ist, sofern eine Dringlichkeit begründet werden kann, eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Insgesamt wurden 39 Fahrzeuge kontrolliert. Für 10 Fahrer war nach der Überprüfung die Fahrt vorerst zu Ende. Da sie weder eine Regelbefreiung in Anspruch nehmen, noch eine Ausnahmegenehmigung vorlegen konnten, mussten sie bis zum Ablauf des Sonntagsfahrverbotes warten, bevor sie weiterfahren durften. In zwei weiteren Fällen stellten die Beamten einen Reifenschaden und eine Lenkzeitüberschreitung fest. Auf insgesamt 22 Fahrer und Halter kommen nun Anzeigen zu. Da der überwiegende Teil der betroffenen Fahrer und Firmen ihren Wohnort bzw. Firmensitz im Ausland haben, wurden bei der Kontrolle bereits 3750 Euro an Sicherheitsleistungen einbehalten. In neun Fällen kommt es außerdem zu Gewinnabschöpfungsverfahren gegen die betroffenen Firmen. "Nach dem Prinzip "Unrecht darf sich nicht lohnen!", gehen wir gegen die Fahrer und Firmen vor, weil die sich durch die Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsverbot einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen", teilte ein Sprecher der Autobahnpolizei mit. Davor schrecken Bußgelder allein nicht ab, da der kalkulierte Transportlohn meistens doch deutlich höher ausfällt.

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