170127-4-K Polizisten ziehen Einbrecher aus einem Gebüsch – Festnahme!

Köln (ots) - Kriminalbeamte wiesen Beschuldigtem noch weitere Taten nach

Die Polizei Köln hat gestern Abend (26. Januar) einen Einbrecher (50) in Köln-Ostheim festgenommen.

Gegen 19.40 Uhr öffnete ein Einbrecher gewaltsam die Terrassentür eines Einfamilienhauses in der Mannheimer Straße. Dadurch löste er die Alarmanlage aus, die sofort die Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes alarmierte. Die Wachmänner informierten ohne Zeitverlust die Polizei.

Hinzugerufene Polizisten trafen am Einsatzort auf einen Mann, der gerade auf eine Garage kletterte, um durch die Nachbargärten zu flüchten. Die Uniformierten rannten sofort hinter dem Tatverdächtigen her. Seinen Vorsprung nutzte der Flüchtende, um sich im Schutz der Dunkelheit in einem benachbarten Garten zu verstecken. Als die Polizisten den Garten mit Taschenlampen absuchten, blickte der schlecht getarnte Verdächtige sorgevoll zwischen den Ästen eines Busches hervor - Festnahme!

In unmittelbarer Nähe zum Tatort bemerkten weitere Einsatzkräfte ein verdächtiges Auto. Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei dem unverschlossenen Fahrzeug um den Wagen des Festgenommenen. Mit im Zündschloss steckendem Schlüssel stand das Auto zur geplanten Flucht bereit. Bei der Durchsuchung des Innenraums fanden die Beamten einen Satz spanische Kennzeichen, mehrere Schraubendreher, einen Laptop und einen Tablet-PC.

Durch diesen Fund und die Armbanduhr, die der 50-Jährige am Handgelenk trug, klärten die eingesetzten Polizisten zwei weitere Straftaten. Denn bei den sichergestellten Gegenständen handelt es sich zweifelsfrei um Diebesgut, welches kurz zuvor bei zwei Einbrüchen in der Erfurter Straße in Höhenberg erbeutet worden war.

Derzeit prüfen die Ermittler, ob der Festgenommene zusätzlich für weitere Einbrüche verantwortlich ist und ob er möglicherweise von einem Komplizen bei den Taten unterstützt worden war.

Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung muss sich der Festgenommene jetzt wegen Wohnungseinbruchs in mindestens drei Fällen vor dem Haftrichter verantworten. Die Ermittlungen dauern an. (ki/he)

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