Wiesbaden (ots) - Durchsuchungen und Festnahme in einem Ermittlungskomplex wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
In einem Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamts wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§§ 129b Abs. 1, 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB) und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) haben Beamte des Hessischen Landeskriminalamts in den frühen Morgenstunden am 1. Februar 2017 insgesamt 54 Objekte (Wohnungen, Geschäftsräume und Moscheen) in Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Darmstadt, Limburg, Wiesbaden, im Landkreis Offenbach, Landkreis Groß Gerau, Landkreis Marburg Biedenkopf und im Main Taunus Kreis durchsucht und einen dringend Tatverdächtigen festgenommen. Der Ermittlungskomplex richtet sich gegen insgesamt 16 Beschuldigte im Alter zwischen 16 und 46 Jahren. Hauptbeschuldigter ist ein 36 jähriger tunesischer Staatsangehöriger, der dringend verdächtig ist, seit August 2015 u.a. als Anwerber und Schleuser für die ausländische terroristische Vereinigung, die sich selbst "Islamischer Staat (IS)" nennt, tätig geworden zu sein und ein Netzwerk an Unterstützern aufgebaut zu haben, u.a. mit dem Ziel, einen Terroranschlag in Deutschland zu verüben. Nach den bisherigen Erkenntnissen befand sich die Anschlagsplanung noch in einer frühen Phase, insbesondere stand noch kein konkretes Anschlagsziel fest. Der Hauptbeschuldigte, der sich nach bisherigen Erkenntnissen bereits in den Jahren 2003 bis April 2013 im Bundesgebiet aufgehalten hatte, ist im August 2015 als Asylsuchender erneut in die Bundesrepublik eingereist. Am 15.08.2016 wurde der Hauptbeschuldigte in Frankfurt am Main festgenommen. Anlass für die Festnahme war eine noch zu verbüßende Ersatzfreiheitsstrafe von 43 Tagen aus einer Verurteilung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main im Jahr 2008 wegen Körperverletzung. Zudem lag ein Festnahmeersuchen der tunesischen Behörden zur Vorbereitung der Auslieferung des Hauptbeschuldigten nach Tunesien vor. Dort wird gegen den Hauptbeschuldigten wegen der mutmaßlichen Beteiligung an der Planung und Umsetzung des Anschlags auf das Bardo Museum in Tunis am 18.03.2015 und des Angriffs auf die tunesische Grenzstadt Ben Guerdane Anfang März 2016 ermittelt. Wegen der vorgenannten Taten hat der Ermittlungsrichter in Tunis am 03.06.2016 Haftbefehl gegen den Hauptbeschuldigten erlassen. Am 24.08.2016 ordnete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die vorläufige Auslieferungshaft an. Der Hauptbeschuldigte verbüßte ab dem 15.08.2016 zunächst die 43 Tage Ersatzfreiheitsstrafe aus der Verurteilung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main. Hieran schloss sich ab dem 27.09.2016 die Vollstreckung der vorläufigen Auslieferungshaft an, die zeitlich auf eine Frist von maximal 40 Tagen begrenzt ist1. Innerhalb dieser Frist müssen die tunesischen Behörden die für die Auslieferung erforderlichen Unterlagen vorlegen. Da die tunesischen Behörden trotz wiederholter Erinnerung durch die deutschen Behörden die vollständigen Auslieferungsunterlagen nicht innerhalb der 40 Tagesfrist vorgelegt haben, wurde der Hauptbeschuldigte am 04.11.2016 aus der Haft entlassen und der Auslieferungshaftbefehl des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgehoben . Direkt nach seiner Haftentlassung bis zu seiner Festnahme am 01.02.2017 wurde der Hauptbeschuldigte von Einsatzkräften des Hessischen Landeskriminalamts rund um die Uhr observiert. Der Beschuldigte wurde gegen 04.00 Uhr in Frankfurt am Main von Einsatzkräften des Hessischen Landeskriminalamts widerstandslos fest genommen. Aufgrund des Umfangs der Ermittlungen und der Notwendigkeit, sämtliche Durchsuchungsmaßnahmen zeitgleich zu vollstrecken, konnte eine Festnahme des Hauptbeschuldigten nicht früher erfolgen, da dies den Ermittlungserfolg gefährdet hätte. Gegen den Hauptbeschuldigten hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 26.01.2017 Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§§ 129b Abs. 1, 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB) erlassen. Der Hauptbeschuldigte wird dem Ermittlungsrichter beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt. Der Ermittlungskomplex umfasst insgesamt 16 Ermittlungsverfahren. Das Ermittlungsverfahren gegen den 36 jährigen Hauptbeschuldigten wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§§ 129b Abs. 1,129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB) ist am 25.10.2016 vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgegeben worden (§ 142a Abs. 2 Ziffer 2 GVG). Insgesamt 13 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) werden von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt, die für die Bearbeitung dieser Ermittlungsverfahren hessenweit zuständig ist. Zwei weitere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges und der Geldwäsche werden ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main richten sich unter anderem gegen einen 17 jährigen Deutsch Iraker, der in Verdacht steht, im Juli 2016 versucht zu haben, vom Frankfurter Flughafen aus nach Dubai auszureisen, um sich von dort aus nach Syrien zu begeben und sich einer Unterweisung im Umgang mit Schusswaffen und Sprengvorrichtungen durch islamistisch terroristische Gruppierungen zu unterziehen. Weiterhin ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen einen 16 jährigen Deutsch Afghanen, der in Verdacht steht, im September 2016 vom Frankfurter Flughafen aus über Dubai nach Afghanistan mit dem Ziel ausgereist zu sein, sich von dort aus nach Syrien zu begeben und sich einer Unterweisung im Umgang mit Schusswaffen und Sprengvorrichtungen durch islamistisch terroristische Gruppierungen zu unterziehen. Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden. gez. Alexander Badle Oberstaatsanwalt
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