Ulm (ots) - Die Polizei hatte das Auto in der Gammertinger Straße angehalten und dem Fahrer einen Alkoholtest angeboten. Das Ergebnis war wenig erfreulich. Der 69-Jährige war absolut fahruntüchtig. Der genaue Promillewert wird jetzt bei einer Blutuntersuchung festgestellt. Der Mann muss jetzt mit einem Strafverfahren rechnen.
Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr passen nicht zusammen. Alkoholbedingte Auswirkungen lassen sich nicht durch Erfahrung oder Fahrpraxis ausgleichen. Konsumierter Alkohol baut sich nur langsam ab. Es besteht daher die Gefahr, dass sich Fahrer mit Restalkohol ans Steuer setzen und damit andere gefährden. Neben Bußgeldern oder strafrechtlichen Folgen ist bei Alkoholunfällen auch der Versicherungsschutz in Gefahr. Die Wiedererlangung der wegen Alkohol entzogenen Fahrerlaubnis ist mit hohem Kostenaufwand verbunden und ist nicht immer erfolgreich. Die Polizei weist darauf hin, dass während der Faschingszeit verstärkt mit Alkoholkontrollen zu rechnen ist.
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