Heidekreis (ots) - Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v. 02.02.2017 Nr. 2
02.02 / Alkoholtestkäufe
Heidekreis: Ein mittlerweile fester Bestandteil der Präventionsarbeit der Polizeiinspektion (PI) Heidekreis und des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des Heidekreises sind seit dem Jahr 2009 die regelmäßig durchgeführten Alkoholtestkäufe. Die Zeugnisferien 2017 sowie einige Tage zuvor nutzten die Verantwortlichen, Frau Fritzi Fabert und Herr Frank Rohleder (PI Heidekreis) und Frau Binner (Fachgruppe Jugendpflege beim Heidekreis), um mit den diesjährigen Kontrollen zu beginnen.
Die minderjährigen Jugendlichen tätigten ihre Kaufversuche in Supermärkten, Getränkeshops und Tankstellen im gesamten Bereich des Heidekreises. Im Nordkreis wurden in den Ortschaften Soltau, Neuenkirchen und Schneverdingen 12 Kontrollen durchgeführt. Im Südkreis wurden die Gemeinden Schwarmstedt, Bomlitz und Hodenhagen aufgesucht. Dort gab es insgesamt 14 Überprüfungen.
Die Auswahl der aufgesuchten Orte ergab sich aus den Ergebnissen der vergangenen Testkäufe, Auffälligkeiten, die der Polizei oder der Jugendpflege bekannt gemacht wurden und natürlich dem Wohnort der jugendlichen Testkäufer. Diese werden nie in der Nähe ihres Wohnortes bzw. ihres persönlichen Umfeldes eingesetzt.
Bei den 12 Kontrollen im Nordkreis wurde den Minderjährigen neun Mal hochprozentiger Alkohol verkauft. Bessere Zahlen gab es im Südkreis: 14 Testaktionen mit sechs Verstößen. Die Beanstandungsquote von 75% bzw. 43 % liegt damit deutlich höher als im letzten Testjahr. 2016 lag diese im Nordkreis bei 22% und im Südkreis bei 37,5%. Weitere Testkäufe werden zeigen, ob die Beanstandungsquote in Zukunft erfreulicher ausfällt und zu mehr Aufmerksamkeit und Verantwortung seitens des Kassenpersonals führen.
Das Ergebnis eines Testkaufs wurde stets gleich im Anschluss an den Kaufversuch mit dem Verkaufspersonal besprochen. Hierbei wurde das korrekte Verhalten ausdrücklich gelobt, wenn den jugendlichen Testkäufern der Alkoholkauf vorenthalten wurde.
Die "erfolgten" Verkäufe hochprozentigen Alkohols an die minderjährigen Testpersonen stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Dem betroffenen Kassenpersonal wurde die Eröffnung des Bußgeldverfahrens angekündigt.
Polizeiinspektion Heidekreis
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