Pensionierter Polizeibeamter hält flüchtenden Täter fest - Cannabis sichergestellt
ASCHAFFENBURG. Während einer Kontrolle am Aschaffenburger Hauptbahnhof durch die Bundespolizei versuchte am Freitagvormittag ein 17-Jähriger zu flüchten. Jedoch konnte er noch im Bahnhofsgebäude von einem pensionierten Beamten der Bayerischen Polizei gestoppt werden. Bei der anschließenden Festnahme leistete der Aschaffenburger noch erheblichen Widerstand.
Mit dem couragierten Einsatz eines 61-jährigen, pensionierten Beamten der Bayerischen Polizei hatte der 17-Jährige wohl nicht gerechnet. Gegen 09:50 Uhr wollten Zivilbeamte der Bundespolizei den jungen Aschaffenburger einer Kontrolle unterziehen. Anfänglich zeigte er sich noch mit der Kontrolle einverstanden, rannte jedoch dann plötzlich durch das Bahnhofsgebäude weg. Die Beamten der Bundespolizei verfolgten den Flüchtenden und riefen ihm lautstark „Halt, stehen bleiben, Polizei“ hinterher. Ein zufällig im Bahnhof wartender, pensionierter Polizeibeamter wurde daraufhin auf den Flüchtigen aufmerksam und stellte sich ihm couragiert in den Weg. Daraufhin stürzten beide zu Boden und der Pensionär erlitt zwei Risswunden im Gesicht.
Noch bevor der 17-Jährige seine Flucht fortsetzen konnte, brachten die Bundespolizisten den Mann wieder zu Boden. Bei der Festnahme leistete der junge Mann weiterhin Widerstand und brach einem Beamten den Finger. Nach der Fesselung führten die Beamten den Jugendlichen zur Dienststelle der Bundespolizei. Dort konnte bei der Durchsuchung in der Bauchtasche auch der Grund für die Flucht gefunden werden, knapp 30 Gramm Cannabis. Die Bundespolizei übergab den bereits durch Passanten alarmierten Beamten der Aschaffenburger Polizei den 17-Jährigen zur weiteren Sachbearbeitung.
Die Gesichtsverletzungen des 61-jährigen Pensionärs machten die Behandlung durch den Rettungsdienst erforderlich. Dieser nahm sowohl den 61-Jährigen, wie auch den verletzten Bundespolizisten mit in ein Krankenhaus. Nach einer ambulanten Behandlung konnten beide wieder das Krankenhaus verlassen.
Statt einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz muss sich der Jugendliche nun auch wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verantworten. Nach einer Wohnungsdurchsuchung, bei der noch eine geringe Menge Cannabis sichergestellt worden ist, konnte der 17-Jährige am Nachmittag wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
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