Verstärkte Polizeikontrollen in der närrischen Zeit – Tipps für eine unbeschwerte Fasnet

Reutlingen (ots) - Der Höhepunkt der tollen Tage steht bald bevor. Für viele Narren ist die Fasnet ein Anlass, etwas tiefer als sonst in das eine oder andere Glas zu schauen. Aus Spaß kann aber schnell bitterer Ernst werden, besonders wenn man einen Unfall verursacht oder auch ohne Unfall alkoholisiert am Steuer seines Fahrzeugs von der Polizei erwischt wird. Aber auch dann, wenn man aufgrund von Trunkenheit für andere zu einem willkommenen Opfer für eine Straftat wird oder sich selbst zu einer solchen hinreißen lässt, die man nüchtern nie begehen würde.

Im vergangenen Jahr wurden in der Fasnetszeit im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen 33 Fahrer so betrunken am Steuer erwischt, dass sie ihren Führerschein abgeben mussten. Zwölf Fahrer standen unter Drogeneinfluss. In den drei Landkreisen Esslingen, Reutlingen und Tübingen waren in den drei Wochen vor Aschermittwoch insgesamt 16 alkoholbedingte Unfälle und zwei Unfälle zu verzeichnen, bei denen der Verursacher unter Drogeneinfluss stand.

Diejenigen, die aufgrund ihres Alkohol- oder Drogenkonsums für andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst eine Gefahr darstellen, müssen damit rechnen, aus dem Verkehr gezogen zu werden.

Damit sich nicht für den einen oder anderen Narren schon vorzeitig ein persönlicher Aschermittwoch einstellt, gibt die Polizei folgende Tipps:

- Hände weg von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen - von illegalen Drogen sowieso.
- Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren.
- Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt ohne Wenn und Aber die Null-Promille-Grenze.
- Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen - das Geld ist gut investiert.
- Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie schon vorher, wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt.
- Setzen Sie sich nicht zu alkoholisierten oder unter dem Einfluss anderer Drogen stehenden Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto. Das kann lebensgefährlich sein.

Kinder und Jugendliche wollen alles ausprobieren, können aber die Folgen oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschutzbestimmungen auch die Erwachsenen in die Pflicht. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten auf Faschingsbällen nichts verloren. Für sie ist auch jeglicher Alkohol tabu. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden. Der Ausschank und auch das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken - auch Mix-Getränken und Alkopops - sind aber nur an Volljährige erlaubt.

Insbesondere Frauen haben Angst, Opfer von K.O.-Tropfen zu werden. Solche Fälle werden aber tatsächlich nur ganz vereinzelt bei der Polizei angezeigt. Weil die Substanz im Blut nur fünf bis acht Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar ist und die Symptome denen von übermäßigem Alkoholkonsum gleichen können, ist sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei empfiehlt vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen.

Generell wird die Polizei wie schon im vergangenen Jahr bei größeren Veranstaltungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen und auch vermehrt Kontrollen durchführen.

Die Polizei hat dabei nicht nur das Thema Alkohol oder Drogen im Visier, sondern auch mögliche sexuelle Übergriffe, die allgemeine Kriminalität und die abstrakte Terrorgefahr. Dabei stehen wir in intensivem Kontakt mit Kommunen und Veranstaltern und haben bei entsprechenden Veranstaltungen das Publikum im Blick. Wir können aber nicht überall sein. Unser Appell an die Bevölkerung ist daher: Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen irgendetwas oder irgendjemand verdächtig vorkommt oder wenn Ihnen jemand unangemessen zu nahe kommt - und sowieso, wenn es zu Straftaten kommt. Die Einsatzkräfte werden mit ihren Warnwesten mit der Aufschrift Polizei gut erkennbar sein. Im Notfall 110 wählen!

Rückfragen bitte an:

Andrea Kopp (ak), Tel. 07121/942-1101

Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
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