Siegburg (ots) - Die Polizei Rhein-Sieg-Kreis und die elf Kommunen in deren Zuständigkeitsgebiet sowie die Straßenverkehrsbehörde des Kreises haben gemeinsam Sicherheitsempfehlungen zu Karneval erarbeitet, um dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis angesichts der weiterhin bestehenden, abstrakten Terrorgefahr Rechnung zu tragen. Behörden und Veranstalter verfolgen das gemeinsame Ziel, die Sicherheit von friedlich Feiernden zu gewährleisten, damit der rheinische Karneval traditionell gelebt werden kann. Polizei, Ordnungsämter und private Sicherheitsdienste werden verstärkt präsent sein und auch gemeinsam Kontrollmaßnahmen durchführen. Sie haben sich auf mögliche Sicherheitsstörungen vorbereitet und für eine Vielzahl von Veranstaltungen Sondereinsätze geplant. Die Sicherheitskräfte werden insbesondere an Weiberfastnacht sowie bei den großen Karnevalsumzügen durch die Bereitschaftspolizei und auch von Polizistinnen und Polizisten in der Ausbildung unterstützt. Es ist allerdings nicht möglich, alle Karnevalsveranstaltungen zu berücksichtigen. Insbesondere für Feiern in Gaststätten und Sälen wird für die Veranstalter der Einsatz von qualifizierten Sicherheitsdiensten dringend empfohlen. Für große Umzüge und besucherreiche ortsfeste Veranstaltungen unter freiem Himmel sind räumlich erweiterte und verstärkte Absperrungen an neuralgischen Punkten vorgesehen. Zugangs- und Personenkontrollen werden insbesondere bei abgesperrten stationären Feiern erfolgen. Bei allen Veranstaltungen müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Taschenkontrollen durch Polizei, Ordnungsämter und Sicherheitsdienste rechnen. Dabei werden Waffen und andere gefährliche Gegenstände sichergestellt. Das gilt auch, wenn ein so genannter "kleiner Waffenschein" für Reizstoff- oder Schreckschusswaffen vorliegt. Die Feiernden werden gebeten, auf große Taschen und Rücksäcke zu verzichten. Bei Umzügen sollten angrenzende Einmündungen und Kreuzungen von den Zuschauern möglichst frei gehalten werden, um einen schnellen Zugang für Einsatz- und Rettungskräfte zu ermöglichen. Nach wie vor gilt ein Augenmerk der Behörden dem Jugendschutz. Verbotene alkoholische Getränke werden bei Kindern und Jugendlichen sichergestellt. Wer als Erwachsener oder Händler illegal Alkohol an Minderjährige abgibt, muss mit einer Anzeige rechnen. Die Polizei Rhein-Sieg sowie die zugehörigen Städte und Gemeinden sind sich der gemeinsamen Verantwortung bewusst und werden alles tun, um einen friedlichen und fröhlichen Karneval 2017 zu ermöglichen. Dazu sind Kontrollen und bestimmte Auflagen erforderlich. Einige Vorgaben sind sicherlich für die Veranstalter und auch die Feiernden belastend. Sie sind jedoch angesichts der jüngsten terroristischen Aktivitäten zum Schutz aller Beteiligten unverzichtbar.
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