Kempen: (ots) - Seit Jahren verunglücken im Kreisgebiet viele, sehr viele Radfahrer, darunter leider auch viele Rad fahrende Kinder. Nachdem Ende Januar bereits rund um die Schulzentren Waldniel und Anrath gezielte Kontrollen durchgeführt wurden, haben sich am Dienstag, ab dem frühen Morgen, Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes, der beiden Schwerpunktdienste Willich und Nettetal, unterstützt vom Bezirksdienst sowie zeitweise von einer Gruppe der Bereitschaftspolizei aus Mönchengladbach, um die Radfahrer und ihre möglichen Kontrahenten bei einem Verkehrsunfall gekümmert. Rund um "das Schulzentrum Kempen" und auf den Verbindungsstrecken von einigen Wohngebieten dorthin waren die Radler und andere Verkehrsteilnehmer im Fokus der 25 Polizeibeamtinnen und - beamten. Der Sonnenaufgang war für 07.50 Uhr angesagt - ob des tollen klaren Wetters war es aber schon vorher recht hell, so dass nicht mehr alle Radfahrer, die ohne Beleuchtung unterwegs waren, "gemaßregelt" werden konnten. An dieser Stelle sei darum gebeten: Auch wenn die Straßenbeleuchtung schon ausgeschaltet ist und das Tageslicht ausreichende Erkennbarkeit zu bieten scheint, ist es lebenswichtig, besonders im Morgengrauen und auch bei einsetzender Dämmerung immer die Beleuchtung einzuschalten. Krafträder sind verpflichtet, mit Abblendlicht zu fahren, die meisten Pkw haben mittlerweile Tagfahrlicht oder fahren mit eingeschaltetem Abblendlicht. Radfahrer ohne Licht werden dann schnell übersehen, da sie sehr häufig auf das Licht verzichten. Es ist übrigens nicht verboten, tagsüber am Fahrrad das Licht einzuschalten - bei den schon weit verbreiteten Nabendynamos ist dies auch keine nennenswerte Mehrbelastung beim "in die Pedale treten". Die zusätzliche Sicherheit ist dafür enorm.
Die Kontrollen erbrachten folgende Maßnahmen: 75 Angebote eines Verwarngelds für Geschwindigkeitsverstöße (Verwarngelder müssen nicht an Ort und Stelle gezahlt werden. Wenn man das angebotene Verwarngeld akzeptiert, aber nicht an Ort und Stelle zahlen kann, erhält man eine Zahlkarte. Ist man mit dem angebotenen Verwarngeld nicht einverstanden, erhält man eine Anzeige und kann den Rechtsweg beschreiten.), 12 Elternbriefe (bei Verstößen von nicht strafmündigen Kindern), 3 Anzeigen für Geschwindigkeitsverstöße (Eine Anzeige wird fällig, wenn man innerorts die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreitet.), 3 Anzeigen wegen Handyverstoßes, 3 Verwarngelder gegen Gurtmuffel, 3 x Nichtbeachten des Rotlichts durch Radfahrer (davon 1 Anzeige), 1 x Anzeige wegen mangelhafter Ladungssicherung.
Auch ein Verkehrssicherheitsberater war vor Ort und führte mehrere belehrende/aufklärende Gespräche mit "delinquenten" Radfahrern und verteilte auch reflektierende Leuchtbänder an die Schulkinder. Die Polizei bleibt am Ball und ist bereit, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und möglichst großem Personalansatz die Zahl der bei Verkehrsunfällen verletzten Radfahrer zu reduzieren. Helfen Sie mit (auch als erwachsener Radfahrer mit Vorbildfunktion): mit Licht, möglichst mit Helm, ohne Handy und ohne Ohr-/Kopfhörer, nicht zu zweit (Kleinkinder ausgenommen) und möglichst auf dem gekennzeichneten Radweg radeln Sie am sichersten. Achten Sie auf die Verkehrssicherheit Ihres Rades und die der Räder Ihrer Kinder. Als nicht Rad fahrender Verkehrsteilnehmer achten Sie bitte immer auf die schwächeren (kindlichen) Radler. Vielen Dank!/ah(188)
Kreispolizeibehörde Viersen
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Antje Heymanns
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