Tönisvorst: Auch heute ging es um die Sicherheit der Schulkinder

Tönisvorst: (ots) - Rund um das Schulzentrum St.Tönis kontrollierten Polizeibeamte zwischen Radfahrer auf ihr Fehlverhalten bzw. die Verkehrssicherheit ihrer Fahrräder. Sehr viele geführte Gespräche mit den Radlern führen hoffentlich dazu, dass die Schulkinder wissen, was sie selber tun müssen und können, um nicht in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden.

Der Verkehrsdienst kontrollierte auf der Krefelder Straße sowie auf der Straße Nüss Drenk die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Denn: Nur 15 Stundenkilometer Unterscheid entscheiden über Leben und Tod: Überleben acht von zehn Fußgängern eine Kollision ,mit einem 50 km/h schnellen Auto, sterben acht von ihnen beim Zusammenstoß mit einem 65 km/h schnellen Auto. Auch für Unfälle zwischen Pkw und Radlern ist die Aufprallgeschwindigkeit entscheidend. Denn auch Radler haben keine Knautschzone oder Airbags, die sie beim Aufprall schützen könnten. Alleine der freiwillig getragene Helm bietet einen guten Schutz vor schwerwiegenden Kopfverletzungen. Der Zusammenstoß mit einem Fahrzeug hat auch für Radfahrer meist mindestens sehr schmerzhafte Folgen.

Mit dem auf den aktuellen Stand der Technik gebrachten Messgerät gibt es jetzt bei jedem Geschwindigkeitseinsatz mehr Messungen mit schärferen Bildern. Also: Wenn Sie es sich bis jetzt noch nicht zu Herzen genommen haben (wie die beiden 86 und 87 km/h schnellen Pkw Fahrer heute Morgen auf "Nüss Drenk"), fahren Sie höchstens mit der zulässigen Geschwindigkeit. Fahren Sie vorausschauend, so dass sie möglicherweise auch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer) noch früher erkennen und rechtzeitig reagieren können, so dass Sie Schlimmeres verhüten können. Auf der L 379 Höhe Kehner Weg gab es auch noch 162 Schnellfahrer. Fünf erwartet eine Anzeige wegen deutlich zu schnellem Fahren. Einige weitere Anzeigen werden sicher noch dazu kommen, denn die Aufnahmen mit 12 Millionen Pixeln Auflösung lassen noch deutlicher als vorher erkennen, wenn jemand am Steuer während der Fahrt mit dem Handy telefoniert, simst, whatsappt oder sonstigen Unfug betreibt. Denn: Das in der Hand halten des Handys reicht zur "Tatbestandsverwirklichung" vollkommen aus!! Einen Autofahrer erwartet zudem ein Strafverfahren wegen Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weitere Einsätze mit der Zielrichtung Bekämpfung der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrern, insbesondere Rad fahrenden Kindern, werden folgen./ah (192)

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