Ulm (ots) - In der Nacht von Freitag auf Samstag fuhr ein 18jähriger Fahrzeuglenker die Hochbergstraße in Richtung Ortsmitte. Vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit kam der VW-Lenker in einer Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Begrenzungsmauer. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten des Polizeireviers Riedlingen fest, dass der PKW-Lenker unter Alkoholeinwirkung stand. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab, eine Atemalkoholkonzentration von über einem Promille. Im Anschluss erfolgte im Krankenhaus eine Blutentnahme. Der Fahrer muss sich nicht nur für den hohen Sachschaden verantworten. Außerdem wird eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Die Polizei weist auf die Null-Promille Regelung für Fahrzeuglenker unter 21 Jahren bzw. während der Probezeit hin.
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