Intensive Verkehrskontrollen im Bereich Sternberg am Wochenende

Sternberg (ots) - Die Beamten des PR Sternberg führten am Wochenende intensiv Verkehrskontrollen durch. Hierbei mussten diverse Straftaten festgestellt werden.

Am 17.02.2017 gegen 20:15 Uhr wurde ein Fahrzeugführer in Leezen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Schnell konnte festgestellt werden, dass dem 27-jährigen Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis bereits gerichtlich entzogen worden ist. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des Anfangsverdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Auf dem Beifahrersitz saß zudem die Halterin des PKW, welche sich nun ebenfalls wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten muss.

Lediglich 30 Minuten später gegen 20:45 Uhr wurde ebenfalls in Leezen ein PKW Opel einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der 29-jährige Fahrzeugführer konnte ebenfalls keinen Führerschein vorzeigen, da ihm die Fahrerlaubnis bereits gerichtlich entzogen worden ist.

In einem Moment versuchte der 29-Jährige einen Gegenstand wegzuwerfen, was jedoch durch die eingesetzten Beamten beobachtet worden ist. Dieser Gegenstand konnte aufgefunden werden, es handelte sich um einen Gegenstand mit Anhaftungen von Betäubungsmitteln.

Ein Urintest lieferte zudem als Ergebnis, dass der Beschuldigte auch unter dem Einfluss von THC den PKW geführt hatte.

Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ferner muss er sich auch wegen des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten.

Am 19.02.2017 gegen 02:40 Uhr wurde in 19412 Blankenberg ein PKW Mazda einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der 27-jährige Fahrzeugführer war ebenfalls nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Im weiteren Verlauf konnte festgestellt werden, dass der PKW weder zugelassen noch versichert ist und die angebrachten Kennzeichen eigentlich entstempelt worden sind.

Der Beschuldigte hatte jedoch Plaketten nachträglich wieder aufgeklebt. Ein durchgeführter Drogen-Vortest reagierte positiv auf Kokain. Im Rahmen einer Durchsuchung konnten ferner Betäubungsmittel aufgefunden werden.

Der 27-Jährige muss sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Steuerhinterziehung, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Urkundenfälschung, des Kennzeichenmissbrauchs sowie des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten.

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