Düsseldorf (ots) - Bundespolizisten haben am Flughafen in Düsseldorf am Mittag zwei Haftbefehle vollstreckt und die Schleusung eines afghanischen Staatsangehörigen aufgedeckt.
Die gesuchte 26-jährige russische Staatsangehörige hatte noch einen offenen Haftbefehl und wurde deshalb zunächst von der Bundespolizei an ihrer Ausreise nach Moskau gehindert. Da sie die geforderte Geldstrafe in Höhe von 725 Euro wegen Diebstahl aber zahlen konnte, erreichte sie rechtzeitig ihr Abfluggate am Düsseldorfer Flughafen.
Ein 27-jähriger Mann aus Belgien hingegen musste schon ein wenig mehr bangen. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Trunkenheit im Straßenverkehr mit Haftbefehl gesucht. Da er zunächst die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.575 Euro bei der Bundespolizei nicht zahlen konnte, drohte ihm ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 45 Tagen. Sein in Belgien lebender Bruder füllte jedoch das Konto des 27-Jährigen, sodass er schließlich auf freiem Fuß bleiben konnte. Seine Reise nach Istanbul tritt er nun verspätet an.
Ebenfalls am Mittag überprüften Bundespolizisten einen 18-jährigen afghanischen Staatsangehörigen am Düsseldorfer Flughafen. Die Echtheit seines Ausweises stellten die Beamten schnell fest, bemerkten aber Abweichungen im darin befindlichen Visum. Ein tiefergehender Check des Dokumentes brachte schließlich das Ergebnis, dass es sich bei dem eingebrachten Visum um eine Totalfälschung handelte. Der 18-Jährige sagte, er habe zuvor 3.500 Euro an einen Schleuser für dieses Dokument und Flug gezahlt. Er äußerte ein Asylbegehren und wird am Nachmittag einer entsprechenden Aufnahmeeinrichtung zugeleitet.
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