Nr.: 0131 –Umweltkontrollen der Wasserschutzpolizei–

Bremen (ots) -

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Ort: Bremerhaven Zeit: 22.02.-27.02.2017

Gerade die Bewohner von Hafenstädten wie Bremen und Bremerhaven sind sich der Bedeutung einer intakten Umwelt sehr bewusst. Auf dem Wasser sowie an Ufern und Küsten spielt für die Wasserschutzpolizei (WSP) der Polizei Bremen insbesondere der Schutz der maritimen Umwelt eine wichtige Rolle. Dazu zählt unter anderem die Kontrolle der Luftbelastung durch Schiffsabgase oder auch die Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit einer Ölhaftungsbescheinigung. Diese Bescheinigung dient dazu, eine erforderliche Versicherung nachzuweisen, die im Fall eines Unfalls und einer damit verbundenen Ölverschmutzung schnell und unbürokratisch für einen Ausgleich aufkommt.

Vor diesem Hintergrund führte die WSP in den vergangenen Tagen mehrere Schwerpunktmaßnahmen zur Einhaltung von Umweltvorschriften durch. Insgesamt kontrollierten die Umweltermittler 20 Frachtschiffe.

In fünf Fällen führten die Kontrollen zu Beanstandungen. In einem Fall konnte eine Ölhaftungsbescheinigung nicht vorgelegt werden. Der Kapitän musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 633,50 Euro leisten.

An Bord eines anderen Schiffes stellten die Polizisten fest, dass Kraftstoffe mit einem zu hohen Schwefelanteil verbrannt worden sind und dadurch der zulässige Grenzwert überschritten worden war. Auch hier musste der Kapitän eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2700 Euro leisten.

In den anderen Fällen prüft die zuständige Behörde weitere Maßnahmen.

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