Pressebericht vom 03.03.2017
Aus dem Inhalt:
319. Streit unter somalischen Asylbewerbern; Haftbefehle wegen versuchten Mordes erlassen - Untergiesing
320. Versuchter Handtaschenraub – Berg am Laim
321. Brand eines Schlafzimmers in einer Doppelhaushälfte – Neuperlach
322. Räuberische Erpressung durch jugendliche Intensivtäter - Riem
323. Trickdiebstahl durch falsche Polizeibeamte - Freimann
319. Streit unter somalischen Asylbewerbern; Haftbefehle wegen versuchten Mordes erlassen - Untergiesing
Am Freitag, 17.02.2017, fand gegen 05.20 Uhr, eine Münchnerin beim Ausfahren aus der Tiefgarage vor einem Anwesen in Untergiesing einen 26-jährigen Somalier, welcher in einer in der Nähe gelegenen Asylbewerberunterkunft wohnte, am Boden liegend auf. Sie verständigte den Rettungsdienst, da die Person nicht ansprechbar war und aus dem Mund blutete.
Die Einsatzkräfte vor Ort gingen zu diesem Zeitpunkt von einem möglichen Sturzgeschehen als Ursache für die Verletzungen aus und brachten den 26-Jährigen zur stationären Behandlung in ein Münchner Krankenhaus. Dort wurden unter anderem eine Schädelfraktur sowie eine Verletzung der Lunge festgestellt.
Am nachfolgenden Tag, Samstag, 18.02.2017, verständigte der behandelnde Arzt im Krankenhaus die Polizei, da die Gesichtsverletzungen nicht mit einem Sturzgeschehen in Einklang zu bringen waren. Der Patient gab an, dass er in einer in der Nähe der Auffindeörtlichkeit gelegenen Grünanlage von zwei Mitbewohnern aus dem Asylbewerberheim zusammengeschlagen worden sei. Alle drei hätten sich dort zum Konsum von Alkohol aufgehalten. Die Mitbewohner hätten ihn dann plötzlich geschlagen und er sei erst wieder im Krankenhaus zu sich gekommen.
Aufgrund des erheblichen Verletzungsbildes übernahm die Mordkommission München ab dem 19.02.2017 die weiteren Ermittlungen. Im Zuge der Ermittlungen konnten die beiden Tatverdächtigen, ein 20-jähriger sowie ein 21-jähriger Somalier, identifiziert und am Mittwoch, 01.03.2017, durch Mitarbeiter der Polizeiinspektion 23 (Giesing) in der Asylbewerberunterkunft festgenommen werden.
Der 20-jährige Tatverdächtige bestreitet den Tatvorwurf. Der 21-Jährige räumte ein Zusammentreffen ein, behauptet jedoch, dass der 20-jährige Tatverdächtige die Verletzungen des Geschädigten allein verursacht habe.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I erließ der zuständige Ermittlungsrichter am Donnerstag, 02.03.2017, gegen beide Tatverdächtige Haftbefehle wegen versuchten Mordes.
Die Ermittlungen dauern an.
320. Versuchter Handtaschenraub – Berg am Laim
Am Donnerstag, 02.03.2017, befand sich gegen 03.15 Uhr, eine 19-Jährige aus dem Landkreis München zusammen mit ihrer 29-jährigen Freundin nach einem Diskothekenbesuch auf dem Nachhauseweg.
Auf Höhe der Ampfingstraße 12 wurde die 19-Jährige von einem unbekannten Mann von hinten angerempelt. Gleichzeitig griff der Mann nach dem Trageriemen der umgehängten Handtasche und versuchte im Vorbeilaufen die Handtasche zu entreißen.
Durch das Anrempeln stürzte die 19-Jährige zu Boden und wurde durch das Zerren an der Handtasche ein Stück über den Boden mitgeschliffen. Als der Trageriemen von der Handtasche abriss und der Täter dies nach ca. fünf Meter Flucht bemerkte, ging er zu der am Boden liegenden Frau zurück und versuchte ihr nun die Handtasche zu entreißen.
Aufgrund der massiven Gegenwehr und den lauten Hilferufen beider Frauen, ließ der unbekannte Täter von der Tatausführung ab und flüchtete die Ampfingstraße in Richtung Mühldorfstraße.
Durch die Tat wurde die 19-Jährige leicht verletzt.
Täterbeschreibung:
Männlich, ca. 30-35 Jahre alt, ca. 180-185 cm groß, athletische Figur, eventuell Drei-Tage-Bart, bekleidet mit dunkelblauer Jeanshose, schwarz/beiger Softshell- oder Bomberjacke und dunkler Mütze.
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 21, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
321. Brand eines Schlafzimmers in einer Doppelhaushälfte - Neuperlach
Am Donnerstag, 02.03.2017, kam es am Nachmittag, gegen 15.30 Uhr, zu einem Brand in einem 1. Obergeschoss einer Doppelhaushälfte in der Emil-Nolde-Straße in München Neuperlach.
Die 50-jährige Hausbewohnerin hatte am Nachmittag unter anderem das Schlafzimmer geputzt und hierbei zwei Duftkerzen angezündet, welche auf dem Nachtkästchen standen. Sie verließ das Schlafzimmer, ohne die Kerzen zu löschen.
Nach einiger Zeit bemerkte sie und ihr 48-jähriger Ehemann, dass es im Schlafzimmer brennt. Sie verständigten daraufhin die Feuerwehr, welche den Brand rasch löschen konnte.
Durch den Brand wurde das Schlafzimmer erheblich beschädigt. Der Schaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt. Die anderen Räume der Doppelhaushälfte sind noch bewohnbar.
Personen wurden durch den Brand nicht verletzt.
Vor Ort übernahm das Kommissariat 13 (Brandermittlungen) die Ermittlungen zur Brandursache. Nach bisherigem Stand ist der Brand mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einer der beiden Duftkerzen ausgegangen.
322. Räuberische Erpressung durch jugendliche Intensivtäter - Riem
Bereits am Dienstag, 28.02.2017, gegen 17.00 Uhr, war ein 16-jähriger Schüler auf dem Weg zu den Riem-Arcaden, um sich dort mit seiner Freundin zu treffen. Vor dem Einkaufszentrum traf er auf einen ihm bekannten 17-Jährigen und dessen Freunde.
Der 17-Jährige fragte den Schüler auf wen er hier warten würde, woraufhin der 16-Jährige erzählte, dass er sich mit seiner Freundin treffen möchte. Er nannte den Namen der Freundin, woraufhin der 17-Jährige anmerkte, dass es sich hierbei um seine Cousine handelte.
Die beiden Jugendlichen gingen gemeinsam zum Platz der Menschenrechte in ein dortiges Müllhäuschen. Dort unterbreitete der 17-Jährige dem Schüler, dass er den Kontakt zu seiner Cousine abbrechen soll und ihm zugleich seine ganzen Habseligkeiten aushändigen soll. Zudem bedrohte er den Schüler mit dem Tod. Der 16-jährige Schüler händigte dem 17-Jährigen daraufhin sein Bargeld sowie sein Handy aus.
Der 17-Jährige machte ihm verbal deutlich, dass der Schüler es tunlichst unterlassen solle die Polizei einzuschalten.
Zuhause vertraute sich der Schüler seinen Eltern an. Im Anschluss daran wurde eine Anzeige bei der Polizeiinspektion 23 (Giesing) erstattet.
Auf staatsanwaltschaftlicher Anordnung konnte der 17-Jährige durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion 25 (Riem) in der elterlichen Wohnung festgenommen werden. Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Vernehmung stritt der 17-Jährige die Tat ab und beschuldigte seinen 15-jährigen Freund, der sich ebenfalls zum Tatzeitpunkt bei den Riem-Arcaden aufgehalten haben soll.
Am nachfolgenden Tag erschien der 15-Jährige mit der Raubbeute bei der Polizeiinspektion 25 (Riem) und gestand die Tat.
Gegenüber der Kriminalpolizei räumte er ein, dass er für das Geständnis Geld von dem Bruder des 17-Jährigen bekommen hätte. Dieser habe ihm auch gesagt, wo das Bargeld sowie das Handy versteckt waren. Offensichtlich hat der Bruder des Festgenommenen mit dem 15-Jährigen besprochen, dass dieser zur Polizei gehen soll und die Tat gestehen soll, da ansonsten der 17-jährige Intensivtäter ins Gefängnis müsste.
Der jugendliche Intensivtäter wurde im Anschluss dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl.
323. Trickdiebstahl durch falsche Polizeibeamte - Freimann
Bereits am Mittwoch, 22.02.2017, gegen 14.45 Uhr, kam eine 96-jährige Münchnerin von einem Arztbesuch zurück zu ihrem Wohnanwesen. Vor der Hauseingangstür standen zwei Männer, welche die Dame ansprachen und sich als Polizeibeamte ausgaben. Die Männer waren zivil gekleidet und gaben an, dass sie ins Haus müssen. Die 96-Jährige ließ die beiden Männer mit ins Haus. Diese trugen den Rollator der Dame bis zu ihrer Wohnungstür. Die Rentnerin übergab den Männern ihren Wohnungsschlüssel und sie schlossen so ihre Wohnungstür auf.
Die beiden Unbekannten behaupteten nun, dass sie ihre Wohnung durchsuchen müssten. Sie begaben sich ohne eine weitere Erklärung in das Schlafzimmer der 96-Jährigen und entnahmen aus dem dortigen Kleiderschrank mehrere hundert Euro Bargeld. Diese hatte die 96-Jährige dort versteckt.
Nach dem Vorfall informierte die Rentnerin umgehend ihre Pflegekraft, welche die Polizei verständigte.
Eine Täterbeschreibung konnte die 96-Jährige nicht abgeben.
Warnhinweis:
Die Polizei warnt erneut vor dem Auftreten falscher Polizei- oder Kriminalbeamter. Polizeibeamte in zivil legitimieren sich stets durch Vorzeigen des Dienstausweises.
In Zweifelsfällen lassen Sie sich bitte Namen und Dienststelle des Polizeibeamten nennen und erkundigen sich durch einen Rückruf bei der Dienststelle nach der Richtigkeit der Angaben. Sollten Sie unsicher sein, rufen Sie auf alle Fälle den Notruf 110 an.
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