Ludwigsburg (ots) - A8 Gemarkung Stuttgart: Auffahrunfall zieht zwei Verletzte und Stau nach sich
Zwei Verletzte, etwa 40.000 Euro Sachschaden und bis zu 15 km Stau waren die Folgen einer Unachtsamkeit im dichten Verkehr am Freitagnachmittag. Um 15:43 Uhr musste eine 28-jährige BMW-Fahrerin auf der Richtungsfahrbahn München zwischen der Anschlussstelle Flughafen/Messe und der Ausfahrt Neuhausen ihren Pkw verkehrsbedingt stark abbremsen. Ein hinter ihr fahrender 48-Jähriger erkannte dies nicht rechtzeitig und fuhr mit seinem Pkw der Marke Dacia von hinten auf den BMW auf. Anschließend prallte der Dacia in die Mittelleitplanke und beschädigte diese. Durch den relativ starken Aufprall wurden beide Unfallbeteiligten nach erster Einschätzung leicht verletzt. Sie wurden mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht, wo die Schwere der Verletzungen noch näher abgeklärt wird. Obwohl die Bergung der schwer beschädigten Pkw rasch von statten ging, bildete sich innerhalb kurzer Zeit im dichten Verkehr ein Rückstau von bis zu 15 Kilometern.
A8 Gemarkung Leonberg: Betrunkener Lkw-Fahrer verursacht Unfall
Am frühen Samstag um 01:08 Uhr wurde der Polizei mitgeteilt, dass an einer Nothaltebucht auf der A8 zwischen dem Kreuz Stuttgart und der Ausfahrt Leonberg-Ost eine Verkehrsbehinderung durch Lkw bestehe. Als eine Streife der Verkehrspolizei eintraf, wurde in der Nothaltebucht ein Lkw der Marke MAN festgestellt, dessen Anhänger in den rechten Fahrstreifen hinein ragte. Dahinter stand eine Sattelzugmaschine der Marke Scania. Der Fahrer des Lkw schlief offenbar. Als die Polizeibeamten ihn aufweckten, startete er unvermittelt seinen Lkw, begann zu rangieren, fuhr rückwärts auf die dahinter stehende Sattelzugmaschine und beschädigte diese. Der Anhänger des Lkw geriet bei dem Manöver noch weiter in den rechten Fahrstreifen der Autobahn, so dass dieser vorübergehend durch die Polizei gesperrt werden musste. Bei der Kontrolle des Lkw-Fahrers bestätigte sich beim Atemalkoholtest, was die Beamten bereits vermutet hatten - er stand stark unter Alkoholeinfluss. Auf richterliche Anordnung wurde dem Lkw-Fahrer eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde einbehalten.
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