Hamburg (ots) - 1. Die Polizei Hamburg wurde über das BKA durch die türkische Botschaft im Rahmen einer Verbalnote (am Freitagabend) über den Besuch des türkischen Außenministers in Hamburg informiert.
2. In diesem Zusammenhang besucht der türkische Außenminister eine Diskussionsveranstaltung in Hamburg-Wilhelmsburg. Diese Veranstaltung ist im Lichte des Art. 8 des Grundgesetzes als Versammlung zu bewerten und unterliegt den Regularien des Versammlungsgesetzes. Verbotsgründe nach dem Versammlungsgesetz oder Untersagungsgründe nach dem Gefahrenabwehrrecht (z.B. in Bezug auf die Örtlichkeit) liegen der Polizei zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
3. Allerdings kommen auf den Veranstalter eine Reihe von Pflichten zu. Unter anderem hat der Veranstalter hierzu der Polizei ein Sicherheitskonzept vorgelegt. Der Veranstalter hat Auflagen der Polizei in dieses Konzept übernommen. Dazu gehören z.B. das Einsetzen eines Sicherheitsdienstes, die Begrenzung und Überwachung der Teilnehmeranzahl sowie das Bereithalten eines Medienraumes für Journalisten. Insofern ist das überarbeitete Sicherheitskonzept nunmehr mit der Polizei abgestimmt.
4. Daneben sind nach derzeitigem Stand zwei weitere Veranstaltungen bei der Polizei angemeldet:
a) Autokorso vom Heiligengeistfeld zum Veranstaltungsort. Hier laufen derzeit die Kooperationsgespräche seitens der Versammlungsbehörde mit dem Anmelder. b) Stationäre Versammlung in der Nähe des Veranstaltungsortes. Auch hier laufen derzeit die Kooperationsgespräche mit dem Anmelder. Darüber hinaus geht die Polizei davon aus, dass auch Gegner des Referendums zum türkischen Präsidialsystem vor Ort erscheinen, um ihren Protest zu äußern. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Polizei keine Hinweise auf Störungen vor. Die Polizei wird die Versammlung mit angemessener Präsenz/Stärke und gewohnter Professionalität begleiten.
Zill
Polizei Hamburg
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Timo Zill
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