Bocholt (ots) - (fr) Am Freitagmorgen kontrollierten Polizeibeamte gegen 07.45 Uhr im Bereich "Unter den Eichen/In der Hardt" eine 65-jährige Autofahrerin aus Borken. Da diese unter Alkoholeinfluss stand, eine Atemalkoholanalyse ergab einen Wert von 0,51 mg/l, untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Verfahren ein. Ab einem Wert von 0,25 mg/l liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, für die ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen ist. Zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.
Ab einem Wert von 0,55 mg/l wäre der Verdacht einer Straftat gegeben gewesen.
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