Thüringen (ots) - Einen 75-jährigen Deutschen kontrollierten Bundespolizisten am Samstag, den 11. März, im Erfurter Hauptbahnhof. Dabei kam heraus, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Gera zur Festnahme ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Rudolstadt hatte den 75-Jährigen wegen Diebstahls verurteilt. Außerdem hatte der Mann ein verbotenes Einhandmesser dabei, so dass er gleich noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz bekam.
In den frühen Morgenstunden hatten Bundespolizisten einen 17-jährigen Deutschen in Gotha kontrolliert, der sich nicht ausweisen konnte. Dafür fanden die Beamten 2,2 Gramm Marihuana bei dem jungen Mann. Der 17-Jährige wurde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt.
Offensichtlich zu viel Betäubungsmittel konsumiert hatte ein 26-jähriger Deutscher, der am Nachmittag im Hauptbahnhof Eisenach durch typische Ausfallerscheinungen aufgefallen war. Da er zudem noch einen Joint bei sich hatte, wie sich im Verlauf der Kontrolle herausstellte, gab es auch hier eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Am Abend dann bekam es ein 32-jähriger Deutscher im Bahnhof Jena-Göschwitz mit der Bundespolizei zu tun, weil er einen Regionalexpress ohne Fahrschein genutzt hatte. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der 32-Jährige mit zwei Haftbefehlen durch die Staatsanwaltschaft Gera gesucht wurde. Der Mann hatte gegen ihn verhängte Bußgelder nicht bezahlt.
In den frühen Morgenstunden am Sonntag fiel ein 35-jähriger Deutscher im Erfurter Hauptbahnhof auf, als er einer Streife der Bundespolizei gegenüber den Hitler-Gruß zeigte und dies auch lautstark akustisch artikulierte. Der Mann wurde wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole angezeigt. Weil er darüber hinaus die Beamten beleidigte, gab es auch hier noch eine Anzeige.
Kurz darauf kontrollierten Bundespolizisten einen 22-jährigen Deutschen im Erfurter Hauptbahnhof, bei dem sie in der Folge eine geringe Menge Amphetamine fanden. Der Beschuldigte gab an, gerade von einer Techno-Party gekommen zu sein. Auch hier gab es eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Ebenfalls im Hauptbahnhof Erfurt traf eine Streife der Bundespolizei einen 35-jährigen Deutschen an, der wiederrum durch die Staatsanwaltschaft Gera zur Festnahme ausgeschrieben war. Den Haftbefehl hatte die Behörde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erlassen.
Die weiteren Ermittlungen zu den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden durch die Polizei des Freistaates Thüringen geführt.
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Bundespolizeiinspektion Erfurt
Michael Oettel
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