A93 / Kiefersfelden (ots) - Die Bundespolizei hat am Montag (13. März) auf der Inntalautobahn ein mit vier Männern besetztes Fahrzeug gestoppt. Das Ergebnis der Kontrolle: Drei von vier Insassen wurden vorläufig festgenommen. Einer von ihnen muss für eine Dauer von drei Monaten ins Gefängnis.
In den Abendstunden stoppten Bundespolizisten in der Grenzkontrollstelle auf der A93 ein Auto mit deutscher Zulassung. Der Fahrzeugführer konnte sich nicht ausweisen. Laut eigenen Angaben stammt der 22-Jährige genau wie seine drei Mitfahrer aus Rumänien. Bei der Überprüfung seiner Personalien zeigte sich mithilfe des Polizeicomputers, dass er von der Staatsanwaltschaft in Ingolstadt mit Haftbefehl gesucht wurde. Wegen Diebstahls und unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs war der Rumäne zu Geldstrafen in einer Höhe von insgesamt rund 4.000 Euro verurteilt worden. Seine Justizschulden hatte er bislang jedoch nicht beglichen. Da er auch bei der Kontrolle nicht in der Lage war, die geforderte Summe zu zahlen, wurde er ins Gefängnis nach Traunstein gebracht. Dort muss er eine 180-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Bei der genaueren Überprüfung der Mitreisenden im Fond des Wagens stellten die Beamten fest, dass im Hosenbund des 25-jährigen Begleiters eine Schreckschusswaffe steckte. Einen Nachweis, die Pistole in Deutschland führen zu dürfen, konnte er nicht erbringen. Zusätzlich zur geladenen und schussbereiten Waffe fanden die Bundespolizisten in der Türablage einen Schlagring. Beide Waffen wurden sichergestellt und der Mann vorläufig festgenommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er seine Reise fortsetzen. Wegen seiner Verstöße gegen das Waffengesetz muss er voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren rechnen.
Auch der Beifahrer war kein unbeschriebenes Blatt. Nachdem der verurteilte Straftäter als Fahrer ausfiel, wollte er sich hinters Steuer setzen. Ehe er die Kontrollstelle der Bundespolizei verlassen durfte, überprüften die Beamten noch seinen Führerschein. Schnell stellte sich heraus, dass es sich bei dem vorgezeigten Dokument um eine Fälschung handelte. Der rumänische Staatsangehörige wird sich wegen Urkundenfälschung verantworten müssen. Seine Heimreise musste er jedoch ohne Auto antreten.
Yvonne Oppermann
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