Nach Trickdiebstahl – Tatverdächtiger festgenommen – Ermittlungsrichter erlässt U-Haftbefehl
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 15.03.2017
WÜRZBURG / INNENSTADT. Nach einem Trickdiebstahl hat die Würzburger Polizei am Montagnachmittag im Rahmen der Fahndung einen Tatverdächtigen vorläufig festgenommen. Der Mann, der bereits in der Vergangenheit wiederholt wegen gleichgelagerter Delikte in Erscheinung getreten war, befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Gegen 15.00 Uhr betrat ein zunächst Unbekannter ein Geschäft in der Karmelitenstraße. Der Mann kaufte ein kleines Handtuch und zahlte dieses mit einem 50-Euro-Schein. Bei dem Bezahl- und Wechselvorgang verhielt sich der Trickdieb so geschickt, dass es ihm gelang, die zuvor überreichte Banknote unbemerkt zurückzunehmen. Erst nachdem er den Laden verlassen hatte, stellte die Kassiererin das Fehlen des Geldbetrags fest.
Unmittelbar nach Eingang der Mitteilung fahndeten Streifenbesatzungen der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt im Innenstadtbereich nach dem Täter. Gegen 15.50 Uhr klickten schließlich die Handschellen. Die Beamten nahmen den 22-Jährigen, auf den die Täterbeschreibung zutrifft, vorläufig fest. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Festgenommene in der Vergangenheit auch in Würzburg bereits wegen gleichgelagerter Straftaten in Erscheinung getreten ist.
Die folgende Nacht verbrachte der Tatverdächtige in einem Haftraum der Polizei, bevor er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg am Dienstagnachmittag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Würzburg vorgeführt wurde. Dieser erließ gegen den Mann, der in der Bundesrepublik Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, Untersuchungshaftbefehl wegen Diebstahls im besonders schweren Fall. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde der 22-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die weiteren Ermittlungen werden von der Kriminalpolizei Würzburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft geführt.
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