Essen (ots) - Gestern Abend (15. März) mussten Bundespolizisten wieder einmal eine Diebstahlsanzeige aufnehmen, weil die Geschädigte (21) ihr Eigentum nicht im Blick hatte.
Was im Straßenverkehr schon lange strickt verboten ist, könnte ähnlich auch für Reisende im Bahnverkehr übernommen werden. Zumindest wäre ein ähnliches Verhalten sinnvoll.
Nicht vom Smartphone ablenken lassen!
Ablenken lies sich gestern (15. März) eine 21-Jährige Frau aus China die im RE 6 um ihre Geldbörse erleichtert wurde. Nach eigenen Angaben hatte sie die Reisende auf ihrer Reise ausgiebig mit ihrem Handy beschäftigt. Deshalb hatte sie von dem Dieb, der ihre Geldbörse entwendete hatte, überhaupt nichts mitbekommen.
Nun hat die Hannoveranerin nicht nur den Verlust von Bargeld und persönlichen Gegenständen zu beklagen. Sie darf in den nächsten Tagen zum chinesischen Konsulat reisen, die Führescheinstelle aufsuchen, sich um neue Kredit- und EC-Karten kümmern und ihre Krankenkasse um eine neue Krankenversichertenkarte bitten. Alles Dinge, die zum zeitlichen Aufwand auch durchaus nicht billig werden können.
Die Bundespolizei setzt bereits seit mehr als zwei Jahren zivile Taschendiebstahlsfahnder gegen die "Langfinger" ein. Trotzdem bleibt es auch weiterhin notwendig, Reisende über das kriminelle Treiben der "Langfinger" aufzuklären und Prävention zu betreiben.
Reisende sollten folgende Verhaltenshinweise beherzigen:
Sichere Aufbewahrung unterwegs:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Hendric Bagert
Telefon: 0231 562247-133
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