Fußgänger zwingt Linie 66 zur Notbremsung

Sankt Augustin (ots) - Ein 54-jähriger Fußgänger aus Sankt Augustin hat am Montagabend (20.03.2017) die Bahngleise an der Haltestelle Sankt-Augustin Hangelar-West trotz schließender Schranke überquert und dadurch den Zugführer der Straßenbahn in Richtung Bonn zu einer "Gefahrenbremsung" veranlasst. Der unter Alkoholeinfluss stehende 54-Jährige war, bei sich schließenden Schranken, von der Bachstraße aus über die Gleise gelaufen, weil er den Zug in Richtung Bonn noch erreichen wollte. Beim Überqueren des Bahnkörpers wurde er am Kopf von einer sich schließenden Schranke getroffen und zog sich eine Platzwunde zu. Der ebenfalls 54 Jahre alte Zugführer hatte den Fußgänger im Gefahrenbereich der Bahnschienen gesehen und eine Notbremsung der Linie 66 eingeleitet. Der Zug kam unmittelbar vor dem Fußgänger zum Stehen. Die Fahrgäste der Straßenbahn blieben unverletzt. Der Zugführer erlitt einen Schock und beendete seinen Dienst. Der Sankt Augustiner wurde aufgrund seiner Kopfverletzung in ein Krankenhaus gebracht. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen, da die Polizei gegen ihn wegen des Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. Die Straftat ist mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. Falsches Verhalten von Fußgängern an Bahnübergängen ist nicht nur lebensgefährlich, sondern zieht auch deutliche Konsequenzen nach sich. Neben verschiedenen Straftatbeständen, gibt es auch mehrere Bußgeldvorschriften bei Fehlverhalten an Bahnübergängen. So droht zum Beispiel einem nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld von 350 Euro, wenn er den Bahnübergang bei geschlossener Schranke überquert. Als motorisierter Verkehrsteilnehmer sind 700 Euro Bußgeld und ein dreimonatiges Fahrverbot fällig. (Bi)

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