Ulm (ots) - Den 44-jährigen Zweiradfahrer kontrollierte eine Polizeistreife gegen 23.45 Uhr auf dem Marktplatz. Weil er nach Alkohol roch, führten die Beamten einen Alkoholtest und anschließend eine ärztliche Blutentnahme durch. Der 37-jährige Autofahrer war gegen 21 Uhr in der Biberacher Straße angehalten worden. Auch er stand unter Alkoholeinfluss.
Die Polizei weist darauf hin, dass Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zusammenpassen. Alkoholbedingte Auswirkungen lassen sich nicht durch Erfahrung oder Fahrpraxis ausgleichen. Neben Bußgeldern oder strafrechtlichen Folgen ist bei Alkoholunfällen auch der Versicherungsschutz in Gefahr. Die Wiedererlangung der wegen Alkohol entzogenen Fahrerlaubnis ist mit hohem Kostenaufwand verbunden und ist nicht immer erfolgreich.
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