Oberhausen (ots) - An der Kreuzung Obermeidericher Straße/Alstadener Straße ist es am Sonntag zu einem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines als Leichtkraftfahrzeug (Mopedautos/MicroCars) zugelassenen Autos gekommen. Es hat sich heraus gestellt, dass es sich um einen normalen Serien-Kleinwagen handelt. Anzeige wurde wegen Betrugs zum Nachteil einer Versicherung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Steuervergehen erstattet.
Am Sonntag, 26.3.2017 gegen 17:30 befuhr ein 22jähriger Mann mit diesem Fahrzeug die Alstadener Straße in Richtung Obermeidericher Straße. Im Einmündungsbereich der Kreuzung kam es Kollision mit einem aus Duisburg kommenden Renault. Verletzt wurde niemand, es entstand ein Sachschaden von über 1500 Euro.
Bei einem Leichtkraftfahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug, bis maximal 350 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Benötigt wird dazu nur ein Führerschein der Klasse AM. Eine Zulassung ist nicht notwendig, ein Versicherungskennzeichen reicht zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr aus.
Fährt das Fahrzeug nur 25 km/h reicht sogar eine Mofaprüfbescheinigung (sofern Alters bedingt notwendig) zum Führen des Wagens. Bei näherer Betrachtung stellte sich allerdings bei diesem Fahrzeug heraus, dass es sich um einen Kleinwagen handelt, der nicht die Voraussetzung eines Mopedautos erfüllt.
Leichtkraftfahrzeuge müssen nicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Normale Kleinwagen sind schwerer als 350 kg und sind zu einer Untersuchung der Verkehrssicherheit verpflichtet. Wird diese nicht ausreichend überprüft, kann ein Betrieb für Insassen und alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Auch diese Regelung wird hier umgangen.
Allein in diesem Jahr sind drei Fälle in Oberhausen bekannt geworden (Suzuki Alto, Fiat Cinquecento, Seat Marbella). Da für die Fahrzeuge keine Kraftfahrzeugsteuern bezahlt wurden, sie nicht ordnungsgemäß zugelassen und versichert waren, wurden entsprechende Anzeigen gegen Fahrer und Halter gefertigt.
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