BPOLI LUD: Georgischer Mann trotz Visumfreiheit zurückgeschoben

Görlitz (ots) - Georgische Staatsangehörige, die Inhaber eines biometrischen Reisepasses sind, benötigen seit dem 28. März kein Visum mehr für einen geplanten Kurzaufenthalt (für 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen) im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten und der assoziierten Schengen-Staaten.

Möglicherweise wusste auch ein Georgier (38) von dieser Neuregelung, als er mit einem Reisebus in der vergangenen Nacht in die Bundesrepublik einreiste. Trotzdem konnte der Mann von der neu erlangten Visumfreiheit nicht profitieren, denn die Bundespolizei hat ihn inzwischen nach Polen zurückgeschoben.

Der 38-Jährige war 45 Minuten nach Mitternacht auf der Autobahn bei Kodersdorf kontrolliert worden. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde zunächst festgestellt, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Diesen hatte die Staatsanwaltschaft Münster im letzten Sommer erlassen. Grundlage dafür war eine vom Amtsgericht Münster angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Diebstahls. Den drohenden Freiheitsentzug konnte der Verurteilte abwenden. Er zahlte die offene Geldstrafe einschließlich Kosten (777,88 Euro).

Dennoch kam eine Weiterreise nach Deutschland wegen der unglaubwürdigen Legende für seine jetzige Reise nicht in Betracht. Dem georgischen Staatsangehörigen war nämlich nachzuweisen, dass er mit dem litauischen Visum, welches er ausschließlich für touristische Zwecke bekommen hatte, Autos kaufen wollte. Zudem standen ihm nach Zahlung der Strafe keine ausreichenden finanziellen Mittel mehr für die Bestreitung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. Spätestens an dieser Stelle holte ihn die Verurteilung wegen Diebstahls wieder ein. Schließlich kann vor diesem Hintergrund keiner ausschließen, dass der Mann erneut Straftaten begeht!

Am Ende ist ihm das Reiserecht von der Bundespolizei aberkannt worden. Sein Visum wurde vor der Zurückschiebung annulliert.

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