Drogen im Straßenverkehr

Gelsenkirchen (ots) - Am 28.03.2017, gegen 07:40 Uhr, hielten Polizeibeamte auf der Straße "Obererle" in Buer einen 34-jährigen Pkw-Fahrer aus Gelsenkirchen an. Den Beamten fiel auf, dass der Mann auffällig zitterte und ungewöhnlich große Pupillen hatte. Der 34-Jährige sagte den Einsatzkräften, dass er aus medizinischen Gründen Cannabis einnehme. Eine ärztliche Bescheinigung hatte er bei sich, die zwar in diesem Ausnahmefall den Genuss des Cannabis erlaubte, aber nicht das gleichzeitige Führen eines Kraftfahrzeugs. Die Polizisten zweifelten aus diesem Grund an der Fahrtauglichkeit des Mannes und nahmen ihn mit zur Wache. Ein Richter ordnete eine Blutprobe an, die ihm ein Arzt entnahm. Dem Gelsenkirchener untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Um 08:10 Uhr überprüfte die Polizei auf der Ewaldstraße, im Ortsteil Resse, gleich zwei Rollerfahrer, die gemeinsam unterwegs waren. Bei der Überprüfung sagten die beiden 37- und 42- jährigen Gelsenkirchener, dass sie vor kurzem Drogen konsumiert hätten. Die kontrollierenden Beamten boten ihnen Drogentests an, die sie freiwillig durchführten. Diese zeigten positive Ergebnisse für die Wirkstoffe Cannabis, Heroin und Methadon an. Die Polizisten nahmen die Rollerfahrer mit zur Wache, wo ihnen ein Arzt Blutproben entnahm. Die Beamten stellten zudem fest, dass der 37-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Sie leiteten gegen ihn ein Straf- und gegen den 42-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Beide setzten ihren Weg zu Fuß fort. Am 29.03.2017, gegen 03:10 Uhr, kontrollierten Polizisten auf der Strundenstraße in Horst einen 25-jährigen Autofahrer aus Gladbeck. Ihnen fielen die glasigen Pupillen des Mannes auf. Dieser teilte mit, dass er eben noch einen "Joint" mit Marihuana geraucht hatte. Die Beamten nahmen den Gladbecker mit zur Polizeiwache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Die Einsatzkräfte leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und untersagten dem 25-Jährigen die Weiterfahrt.

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