BPOLI BHL: Bundespolizei nimmt gesuchte Diebe mit weiterem Diebesgut fesf

BPOLI BHL: Bundespolizei nimmt gesuchte Diebe mit weiterem Diebesgut fesf
Foto Bundespolizei

Pirna (ots) - Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel kontrollierten am Sonntagnachmittag (2. April 2017) die drei Insassen zweier zusammenfahrender Transporter. Diese waren den Beamten zuvor auf der BAB 17 in Fahrtrichtung Prag kurz vor der Grenze zu Tschechien aufgefallen.

Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich bei zwei 23-jährigen Rumänen heraus, dass gegen beide Personen ein aktueller Untersuchungshaftbefehl, wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls vorlag. Zudem lagen gegen die zwei 23-jährigen Personen auch noch zwei Strafvollstreckungshaftbefehle vor. Das Amtsgericht Recklinghausen verurteilte beide Personen bereits im Jahr 2015 wegen Diebstahls zu Geldstrafen in Höhe von 1.250,- Euro und 900,- Euro, welche sie aber nie bezahlt haben. Aus diesem Grund müssen die Beiden jetzt Ersatzfreiheitsstrafen von 125 und 90 Tagen in der JVA verbüßen.

Der dritte Insasse, ein 19-jähriger Rumäne, war bisher nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Dies änderte sich als die Beamten bei den zwei Transportern die Ladeflächen überprüften.

Auf den Ladeflächen fanden die Beamten mehrere Bohrmaschinen, Trennschleifer, eine Rüttelplatte, mehrere Kanister mit Diesel, weitere diverse Baumaschinen sowie mehrere Tüten und Kartons mit diversen Süßigkeiten, Shampoos, Parfüms und Energydrinks. Eigentumsnachweise konnten die drei Personen den Beamten nicht vorzeigen und gaben an, einen Teil der Waren auf einem Flohmarkt erworben zu haben. Bei der Überprüfung der aufgefunden Baumaschinen stellte sich bei der Rüttelplatte heraus, dass diese in Großbritannien durch Diebstahl abhanden gekommen ist.

Gegen die drei Personen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls und Hehlerei eingeleitet, welches zuständigkeitshalber an die Landespolizei Sachsen übergeben wurde.

Der Fahrer (23) eines der Transporter konnte den Beamten zudem keinen Führerschein vorweisen, weshalb bei ihm auch der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis besteht.

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