Görlitz (ots) - In der Nacht zu Sonntag sind auf dem Autobahnrastplatz "Löbauer Wasser" nacheinander drei in Richtung Dresden reisende Männer von der Bundespolizei festgenommen worden.
Kurz vor Mitternacht klickten zunächst bei einem pakistanischen Staatsangehörigen die Handfesseln. Gegen den 55-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg vor. Ihn hatte im Vorfeld das Amtsgericht Staufen im Breisgau im August 2015 wegen Urkundenfälschung verurteilt. Der in Frankreich lebende Festgenommene war schließlich finanziell in der Lage, den drohenden Freiheitsentzug abzuwenden. Er zahlte die Geldstrafe von insgesamt 450,00 Euro und reiste weiter.
Nur wenige Minuten später erwischten die Bundespolizisten einen polnischen Staatsangehörigen. Den 28-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft München per Haftbefehl auf die Fahndungsliste gesetzt, nachdem ihn das Amtsgericht München im November 2014 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 900,00 Euro verurteilte. Die Überprüfung seiner Personalien hatte aber nicht nur den bestehenden Haftbefehl ans Licht gebracht. Es stellte sich heraus, dass ihm das Recht, von einer ausländischen Fahrererlaubnis Gebrauch zu machen, von der zuständigen Führerscheinstelle aberkannt wurde. Deshalb ist er kurz vor der Übergabe an die Justizvollzugsanstalt wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt worden, denn zum Zeitpunkt der Kontrolle war er der Fahrer eines polnischen Peugeot.
Die Reise eines 59-jährigen polnischen Mannes endete schließlich kurz nach Mitternacht. Nach dessen Festnahme ging es um fehlende 1590,00 Euro. Bei dem Betrag handelt es sich ebenfalls um eine Geldstrafe, die in seinem Fall vom Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein vor etwas über einem Jahr wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort angeordnet wurde. Der nächste Weg führte also auch ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Bereits am Samstagnachmittag war ein 50-Jähriger, dem 200,00 Euro für die Begleichung einer offenen Geldstrafe fehlten, hinter Gitter gebracht worden. Die Festnahme des polnischen Mannes erfolgte vorher in der Görlitzer Hotherstraße. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz vor. Das Urteil, welches dem Haftbefehl zugrunde lag, war im September 2016 vom Amtsgericht Görlitz wegen Diebstahls erlassen worden.
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