Griesheim (ots) - Mitte der letzten Woche war eine 47-jährig Griesheimerin in einer Metzgerei in der Pfungstädter Straße einkaufen. Ihr Auto parkte sie hierzu für circa 10 Minuten vor dem Geschäft. Als sie wieder zurückkam, war die Fahrerseite ihres Autos nicht unerhebliche beschädigt.
Eine Streife der Polizei Griesheim konnte vor Ort abgefallene Fahrzeugteile des Unfallverursachers sicherstellen. Zeugen des Vorfalls gab es leider nicht.
Im Anschluss an die Unfallaufnahme konnte die Streife im Rahmen der Fahndung an einer Baustelle im Neubaugebiet "Süd-/ West" einen Lkw mit frischen Unfallschäden feststellen.
Anhand der sichergestellten Fahrzeugteile steht zweifelsfrei fest, dass es sich bei dem Lkw um den Unfallverursacher handelt.
Gegen den 52-jährigen Fahrer des Lkws wurde ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.
In diesem Zusammenhang bitten die Beamten alle Verkehrsteilnehmer: Verkehrsunfallflucht ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Den Opfern entsteht oft erheblicher Schaden.
Bleiben Sie nach einem Verkehrsunfall am Unfallort, das gilt auch, wenn Sie alleine beteiligt sind. Ist der Unfallgegner nicht erreichbar, verständigen Sie die Polizei. Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer genügt nicht.
Beobachten Sie eine Flucht, merken Sie sich das Kennzeichen und das Aussehen des Fahrers. Informieren Sie auch in diesem Fall zeitnah die Polizei.
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Andrea Löb
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