Delmenhorst (ots) - Fahren unter Drogeneinfluss in Wildeshausen und Wardenburg
Am Samstag, gegen 18:50 Uhr, kontrollierten Beamte in der Straße Am Umspannwerk den Pkw eines 22jährigen Fahrzeugführers aus Vechta. Es wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von berauschender Mittel stand. Ein Drogenvortest verlief positiv. Dem 22Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die gleichen polizeilichen Maßnahmen waren am Samstag gegen 12.40 Uhr bei einem 28jährigen Wardenburger erforderlich, der augenscheinlich unter Drogeneinfluss stehend mit seinem PKW in der Lerchenstraße in Wardenburg kontrolliert wurde.
Versuchter Einbruch in ein Einfamilienhaus in Wardenburg
Im der Nacht zum Samstag, 09.04.2017, begaben sich bislang unbekannte Täter in den rückwärtigen Bereich eines Grundstückes in der Ackerstraße. Auf dem Grundstück gelangten die Täter in eine unverschlossene Garage, aus der Werkzeug entnommen wurde. Im Anschluss versuchten die Täter mittels Werkzeug und eines Feldsteines die Terrassentür eines Einfamilienhauses gewaltsam zu öffnen. Dieses gelang nicht. Die unbekannten Täter flüchteten. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 2000 EUR Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Polizei in Wildeshausen unter der Telefonnummer 04431-9410 in Verbindung zu setzen.
Verkehrsunfall mit alkoholisiertem Fahrzeugführer in Ganderkesee
Am Sonntag kam es zwischen 06:00 Uhr und 06:20 Uhr, zu einem Verkehrsunfall auf der Wildeshauser Landstraße im Bereich des Schlutter Kreisels. Aus Fahrtrichtung Wildeshausen kommend verlor ein 21Jähriger Fahrzeugführer aus Bremen beim Einfahren in den Kreisverkehr die Kontrolle über seinen Pkw. Der Bremer überfuhr ein Blumenbeet sowie die auf dem Kreisel befindliche Ganter-Skulptur.
Ein Atemalkoholtest des 21Jährigen erbrachte einen Wert von 1,18 Promille. Es wurde ein Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Gegen den 21jährigen Bremer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Es entstand Schaden in Höhe von ca. 7000 EUR.
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