Unfallflucht in Hillerse dank Zeugenhinweisen geklärt Siehe Pressemitteilungen PI NOM/OHA vom 02.04. und 06.04.2017

Northeim (ots) - HILLERSE (fg/pa) Anhand der Presseveröffentlichungen und Zeugenaufrufe konnte die Verkehrsunfallflucht in der Nacht zum 1. April geklärt werden.

Entscheidende Hinweise von Zeugen und die darauf folgenden Ermittlungen der Northeimer Polizei hatten den Fahrer des gesuchten Golf IV ausfindig gemacht. Danach handelt es sich um einen 19 Jahre alten Fahranfänger aus Northeim mit Führerschein auf Probe, dessen Fahrerlaubnis eingezogen wird.

Die Polizei weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht nicht um ein Kavaliersdelikt oder eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt, die in der Regel ein Monatsgehalt Geldstrafe nach sich zieht. Außerdem wird ab einem Fremdschaden in Höhe von 1.400 Euro der Führerschein grundsätzlich für 12 Monate beschlagnahmt und ist danach neu zu beantragen.

Die Ermittler des Zentralen Kriminaldienstes in Northeim bedanken sich in diesem Fall ausdrücklich für die Mithilfe der Bevölkerung, dank derer es gelungen ist, die Unfallflucht in Hillerse aufzuklären. Der Geschädigte dürfte damit nun nicht mehr auf seinem Schaden, und damit auf 9.000 Euro Kosten, sitzen bleiben.

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